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News: Urteil in Hamburg gefällt

Google verliert und gewinnt gegen Gema

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit geraumer Zeit tobt der Streit zwischen Youtube und der Gema. Beide Parteien schaffen es nicht, sich einig zu werden, wie Google die Gema bezahlen soll. So weit bekannt will Google mit einer Pauschale bezahlen und die Gema prozentual an Werbeeinnahmen beteiligen.

Die Gema fordert allerdings eine Beteiligung pro Abruf eines Titels und die ist Google wohl zu hoch. Seitdem wurden und werden auf Youtube Werke, die zum Gema-Repertoire gehören "gelöscht", beziehungsweise sind in Deutschland nicht abrufbar. Früher kam in solchen Fällen nur eine schlichte Meldung, dass dieses Video im Land nicht verfügbar ist, seit Mitte 2011 verweist Google detailliert auf die Gema als "das Böse".

Eine Klage der Gema gegen Youtube wurde jüngst beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Gema hatte für die Anklage exemplarisch zwölf Video-/Musiktitel genannt, deren Bereithaltung Youtube verboten werden sollte. Es ging beim Verfahren also generell darum gerichtlich festzustellen, ob und wie weit Google für die von Youtube-Nutzern eingestellten Videos verantwortlich ist.

Heute ist das mit Spannung erwartete Urteil gefallen. Die Hoffnung der Gema, dass Google als "Täter" verurteilt wird, wurde von den Richtern nicht erfüllt. Google wurde nur als "Mitstörer" verurteilt, geht aus der Mitteilung der Hamburger Justiz hervor.

Google ist veranlasst Titel die Urheberrechte verletzten zu entfernen, sobald Kenntnis darüber besteht. Weiter müssen "in zumutbarem Rahmen" auch Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern.

Den aktuell auf Youtube befindlichen Videobestand muss Google allerdings nicht auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Im Fall von sieben der Musiktitel rügte das Gericht, dass Google diese erst rund eineinhalb Monate nach Beschwerde der Gema entfernt hat.

Gefordert wird aber unverzügliches Handeln. Als unzureichend wurde auch Googles "Content-ID-Programm" verurteilt, mit dem Google beim entfernen "illegaler Titel" auch Duplikate aufspüren kann.

Dieser Mechanismus sucht allerdings nur nach "identischen Tonaufnahmen" in Videos und berücksichtigt nicht Varianten davon. Deshalb wurde Google auferlegt, zusätzlich einen Wort-Filter zu installieren, der auch in Titeln von Videos nach Duplikaten sucht.

Michael Nickles meint: Das Urteil lässt weder den einen noch den anderen wirklich als Gewinner da stehen. Wichtig ist es natürlich, weil es generell für die Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Internet von Bedeutung ist.

Und da sieht es nun definitiv so aus, dass "Webseiten"-Betreiber nicht unmittelbar haftbar für Dinge sind, die andere bei ihnen veröffentlichen. Aber die "Mitstörhaftbarkeit" ist gewiss schon heikel genug.

Was passiert jetzt? Das "Horrorszenario für deutsche Internetnutzer ist gewiss, dass Google die Schnauze von der Gema voll hat und Youtube in Deutschland einfach beendet. Das wäre auch für die Gema allerdings kein Gewinn, da Titel auf Youtube in gewisser Weise bestimmt auch "verkaufsfördernd" sind.

Und Kohle einsacken wollen sie beide: Google mit Werbung und die Gema mit ihren Rechten. Es wird den beiden harten Gegnern also nicht viel mehr übrig bleiben, also sich wieder an den Verhandlungstisch zu hocken.

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mawe2 Xdata „Angenommen man akzeptiert die GEMA allgemein und selbst in...“
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Sich von der GEMA nicht vertreten zu lassen wie hier speziell bei Deichkind, geht doch garnicht? oder?

Zitat Wikipedia:  "Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Nutzungsrechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind."

Es geht natürlich immer um den/die Urheber, also die Autoren der Stücke - nicht um die Musiker, die die Stücke spielen. Aber in manchen / vielen Bands sind die Leute ja auch identisch.

Dies ist zumindest der öffenliche Ruf der GEMA sis sei für fast alles öffentliche zuständig.......

Das habe ich noch nie gehört, dass die für "fast alles öffentliche" zuständig sind. Zuständig sind die nur, wenn Du öffentlich Werke aufführst, deren Autoren in der GEMA organisiert sind. Wenn Du eine Disko mit "GEMA-freier" Musik machst, geht es die GEMA nichts an (obwohl es öffentlich ist).

Ich finde die Diskussion ziemlich sinnlos: Die Künstler (exakt: Urheber) kreieren ein Produkt, sie können selbst entscheiden, wie sie es vermarkten. Wenn sie dafür die GEMA einschalten, dann ist die GEMA zuständig.

Und wenn ich dieses Produkt "nutzen" will (hören, aufführen, verkaufen usw.), muss ich den Preis dafür bezahlen, das ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen.

Niemand verlangt, dass die Produkte der (z.B.) Auto- / Bekleidungs- / Lebensmittelindustrie für alle kostenlos verfügbar sein sollen. Nur die Produkte der Musikindustrie sollen gefälligst kostenlos sein. Das das nicht geht, ist völlig logisch.

Offensichtlich fehlt aber selbst intelligenten Leuten oftmals der Wille, diesen Fakt anzuerkennen.

Gruß, mawe2

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