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News: Wieder ein Etappensieg

Kim Schmitz kriegt mehr Kohle und Mercedes zurück

Michael Nickles / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Megaupload-Chef Kim Schmitz konnte erneut einen Sieg gegen die neuseeländische Justiz erringen. Er darf seinem beschlagnahmten Vermögen künftig monatlich umgerechnet rund 37.000 Euro entnehmen um seine "Lebensunterhaltungskosten" finanzieren zu können - und natürlich auch Anwalts- und Prozesskosten - teilt der New Zealand Herald mit.

Auch einen seiner beschlagnahmten Mercedes soll Kim Schmitz zurück erhalten. Einem von Kim Schmitz Gefährten - Bram van der Kolk - haben die Richter nur umgerechnet rund 5.700 Euro zum Bestreiten seines Lebensunterhalts bewilligt.

Michael Nickles meint: Lohnt es sich überhaupt über Kim Schmitz zu berichten, oder wird längst viel zu viel Täterä um ihn gemacht? Was jucken schon ein paar hundert Millionen die einer verdient (ergaunert?) hat im Vergleich zu viel schlimmeren Kriminellen oder gar Massenmördern?

Das Problem ist, dass die Frage witzlos ist. Der Fall Kim Schmitz ist kein Kleinkram, sondern er wird entscheidende Auswirkungen drauf haben, wie das Internet von Morgen aussieht.

Verliert Schmitz und kassiert eine fette Haftstrafe in der "20 Jahre Ecke", dann bedeutet dies das Ende der aktuellen "Raubkopierkultur" im Internet. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass dann halt "der nächste Selbstbedienungsladen" aufmacht und alles wie gehabt weiterläuft.

Ein Ding in der Dimension von "Megaupload" zu drehen, wird sich dann keiner mehr trauen (Verrückte ausgenommen). Gewinnt Schmitz seinen Prozess, dann bedeutet dies das Aus für Inhaltsproduzenten - weil es sich nicht lohnt etwas zu produzieren, an dem man nichts verdient. Beziehungsweise: weil es sich viele einfach nicht leisten können, unbezahlt zu arbeiten.

Ein Internet ohne Inhalte ist natürlich ein sinnloses Internet. Denn: wenn es keine Inhalte mehr gibt, bei denen man auf "Gefällt mir" klicken kann, dann geht auch die Generation Facebook zugrunde. Am Rande bleibt natürlich spannend wie es in Neuseeland weitergeht, denn die Geschichte wird ja immer peinlicher. Schmitz hat sich seine Aufenthaltsgenehmigung dort anscheinend (höchstwahrscheinlich) durch ein hohes Bestechungsgeld erkauft.

Aufgrund eines bizarren Antragsfehlers bei der Beschlagnahmung kriegt Schmitz eventuell sein beschlagnahmtes Vermögen zurück. Und jetzt bewilligt ein Gericht 37.000 Euro für monatliche Lebensunterhaltungskosten.

Und zwar einem Mann, der verdächtigt wird eine halbe Milliarde Schaden verursacht zu haben und dem 20 Jahre Knast drohen. Bekanntlich können sich Auslieferungsgeschichten sehr lange hinziehen. Vielleicht schafft Schmitz es ja die komplette Kohle auf den Kopf zu hauen, bevor er vielleicht eingelocht wird.

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Zechprellerei schuerhaken
out-freyn torsten40 „Wenn die Leute nichts dafür bezahlen wollen, frage ich mich, wie es Kim auf ein...“
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Wenn die Leute nichts dafür bezahlen wollen, frage ich mich, wie es Kim auf ein Gesamtvermögen von ca 150.000.000$ geschafft hat.

Die meisten Einnahmen gab es anscheinend durch Werbeeinblendungen. Nachdem diese oft von Adfarmen gebucht wurden, haben bestimmt auch einige Contentlieferanten (unfreiwillig) MU durch Werbeeinblendungen mitfinanziert.

Ein solches Vermögen heranzuschaffen ist nicht besonders schwer, wenn die Kosten nahezu vernachlässigbar sind und somit der Umsatz fast dem Gewinn entspricht.

Selbst die Macher von South Park haben sich entschlossen, alle Serien frei zugänglich zu machen, und die Serie ist dennoch erfolgreich. Das ist mitunter das beste Beispiel, dass es auch legal geht. Die "verschenken" ihr geistiges Eigentum, und verdienen dennoch.

Zielgruppe der Serienmacher sind aber in erster Linie TV-Stationen, die die Sendung in ihr Programm aufnehmen. Solange die Serie im TV läuft, fließt das Geld - egal, ob dort bei einer Ausstrahlung 500.000 oder 1.000.000 Menschen zuschauen. Auf die breite Masse der Contentproduzenten ist das aber sicher nicht übertragbar.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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