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News: Neues Urteil aus Hamburg

Kontrollpflicht - Droht Cloud-Diensten das Aus?

Michael Nickles / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit der Schließung von Megaupload durch das FBI und Inhaftierung dessen Betreibers Kim Schmitz, herrscht bei den "One-Klick-Filehostern" Angst. Die USA betrachten Schmitz als einen der größten "Urheberrechtsverletzter" aller Zeiten, bei einem Prozess drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.

Die Angst das gleiche Schicksal zu riskieren hat mehrere Megaupload-Konkurrenten augenblicklich dazu bewegt ihr Angebot praktisch einzustellen. Oder: es so "umzubasteln", dass man ihnen vielleicht schwerer oder gar nicht einen Strick wegen Urheberrechtsdelikten drehen kann.

Äußerst entspannt gab sich nach dem Megaupload-Vorfall der Upload-/Download-Dienstleister Rapidshare, der von der Schweiz aus operiert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt ein Urteil gefällt, das Rapidshare wenig schmecken dürfte (siehe Urheberrechtswidrige Downloads: Oberlandesgericht Hamburg entscheidet über Prüf- und Handlungspflichten des Online-Speicher-Dienstes RapidShare).

Vorausgegangen war eine Klage der GEMA, die verhindern will, dass ihr unterstehende Werke über Rapidshare verbreitet werden. Im Urteil wurde klargestellt, dass Rapidshare prizipiell als "Mitstörer" haftbar gemacht werden kann, wenn seine Nutzer Urheberrechtsverletzungen begehen.

Interessant beim Urteil ist erstmal, dass die Bereitstellung von Speicher für Uploads nicht als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Illegalität beginnt erst in dem Moment, wo illegale Uploads öffentlich verlinkt werden.

Aber: werden sollche Links auf illegale Dateien festgestellt, ist Rapidshare gezwungen, die entsprechenden Dateien zu löschen. Hierbei fordern die Richter, dass Rapidshare nicht erst dann reagieren muss, wenn derlei Links gemeldet werden. Rapidshare soll auch selbstständig "Link-Seiten" durchforsten um Verlinkungen auf illegalen Dateien begegnen zu können.

Das Unternehmen muss also selbstständig nach Verstößen suchen und sie verhindern. Das Gerichtsurteil ist Sprengstoff, weil es natürlich auch alle anderen Cloud-Anbieter betrifft.

Michael Nickles meint: Das Urteil führt in vielen Ecken wieder zum Gebrülle, dass es um Zensur im Internet geht, weil Dienstleistungsanbieter gezwungen werden, Inhalte zu löschen. In diversen Presseberichten ist zu lesen, dass Cloud-Diensten durch dieses Urteil in Deutschland das Aus droht.

Das ist Unsinn. So lange Speicher an EINEN NUTZER vermietet wird und DER ALLEINE dort rauf-/runterladen kann (also eine "externe Festplatte im Internet" haben will) ist das kein Problem. Und: natürlich kann nur er alleine mit seinem Passwort SEINEN Online-Speicher nutzen.

Natürlich kann er das Passwort im PRIVATEN KREIS beliebig weitergeben - und übernimmt dabei halt die Verantwortung. Bei einem Dienst wo jeder beliebig raufladen und jeder beliebig runterladen kann, wird es natürlich heikel.

Welche Alternative gibt es hier denn zu jener, die "Speicher-Anbieter" in die Pflicht zu nehmen, Urheberrechtsverletzungen zu bremsen?

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neanderix Olaf19 „Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, bevor man die Musik spielt? Wenn...“
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Kann man diesen Nachweis nicht schon erbringen, *bevor* man die Musik spielt?

Das muss man sogar.

Wenn eine vollständige Liste aller Titel samt Komponisten und Textdichtern vorliegt,

Da wünsche ich viel Spass bei. Besonders wenn es das Label, bei dem der Künstler seine Platte ursprünglich herausgebracht hat, nicht mehr gibt.

Die Anforderungen, die die GEMA an die Anerkennung der GEMA-Freiheit stellt, sind für manchen Veranstalter schlicht nicht erfüllbar; ich für meinen Teil kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass genau das beabsichtigt ist.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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