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News: Spotify entfacht Diskussion

Können private Audio-Aufnahmen verboten werden?

Michael Nickles / 53 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit der Novellierung des "Urheberrechtsgesetzes" ist es in Deutschland verboten einen Kopierschutz zu umgehen. Bereits wer Anleitungen veröffentlicht, wie ein Schutz geknackt werden kann, macht sich strafbar. Privatkopien sind allerdings weiterhin erlaubt, so man dabei keinen kommerziellen Hintergedanken hat.

Mit Auftritt des neuen Musikportals Spotify (siehe Spotify - Neuer Musik-Streaming-Dienst gestartet), kocht jetzt wieder mal die Diskussion auf, in wie weit man derlei teils kostenlose Dienste legal nutzen darf.

Konkret geht es ums Aufnehmen von Musik, die man mit Spotify anhört. Im kostenlosen Betriebsmodus, kann bei Spotify nur live gehört werden, es werden "Audio-Streams" empfangen. Ein Speichern von Musikstücken geht erst ab Premium-Mitgliedschaft für 10 Euro pro Monat.

In den Nutzungsbedingungen von Spotify steht ausdrücklich drinnen, dass es verboten ist, die Audio-Sendungen aufzuzeichnen. Die entsprechende Passage steht in Abschnitt 13.i der Nutzungsbedingungen. Hier der Auszug:

13. Nutzungsbeschränkungen: Zur Vermeidung von Missverständnissen akzeptieren Sie, dass Sie nicht berechtigt sind (wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist): i.Teile der Spotify-Anwendersoftware oder des Spotify-Services oder seiner Inhalte (unter anderem einschließlich von Musiktiteln, Bildern und Texten) zu kopieren, zu reproduzieren, zu „rippen”, aufzunehmen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder sonst in einer Weise zu verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist;

Rippen und aufnehmen ist also verboten.

Michael Nickles meint: Erstmal was Generelles zu Spotify. Das Ding stinkt mir inzwischen aus mehreren Gründen. Zu allererst mal, weil es sich bei der Installation in Autostart einträgt, bei jedem Hochfahren von Windows startet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich bei der Installation gefragt wurde, ob ich das haben will.

Das Ausschalten von Autostart ist bei den Spotify-Einstellungen "versteckt" - man muss ganz runter scrollen. Auch passiert es bei mir, dass der "Klicke hier um eine Playlist zu erstellen"-Hinweis, öfters am Bildschirm "kleben" bleibt, sich nicht von anderen Fenstern verdecken lässt.

Und vorhin ist mir Spotiy mit einem blöden Systemfehler komplett zusammengekracht. Ein permanent erscheinender nerviger "Problemhinweis"-Dialog verschwand erst nach Neustart der Kiste. Ich muss an dieser Stelle einräumen, dass ich Spotify unter Windows XP verwende.

Zum Thema "Aufnehmen". Inzwischen gibt es zig Juristen die im Netz über dieses Spotify-Thema berichten. Unterm Strich gilt: Alles was man sehen und hören kann, das kann man irgendwie auch aufnehmen. Insbesondere bei einem Audio-Stream gibt es eigentlich keinen Kopierschutz.

Man verwendet beispielsweise einfach eine kostenlose Audio-Software und stellt die so ein, dass sie einfach das aufnimmt, was gerade aus den PC-Lautsprechern zu hören ist. Alle Details dazu sind im Rahmen dieses Artikels beschrieben: PRAXIS: Analoge Musikschätze retten, gratis digitalisieren.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass das "Aufnehmen/Rippen" laut Nutzungsbedingung von Spotify verboten ist. Welchen Sinn dieses Verbot haben soll, ist allerdings nicht kapierbar. Vermutlich hat Audacity diese Klausel nur drinnen, um Partner aus der Musikindustrie zu beruhigen.

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Olaf19 Karlheinz5 „Und wie würdest du eine Fernsehaufzeichnung bezeichnen? Ist das etwa keine...“
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Hatte ich doch grad erklärt... nein, ist es nicht.

Du kaufst keinen Datenträger, den du anschließend kopierst - du schneidest eine Sendung mit. Für den Rundfunkempfang zahlst du GEZ - für CD-Spieler nicht. An jedem verkauften Bild- und Tonträger verdient die Musik- bzw. Filmindustrie - an den GEZ-Einnahmen nicht.

Es mag ein verwandtes Thema sein, aber deswegen ist ja nun nicht alles dasselbe.

Wie gesagt, man hätte(!) das Thema Rundfunkmitschnitte (Fernsehen ist Bestandteil des Rundfunks, braucht also nicht gesondert betrachtet zu werden) in das Thema Privatkopie mit einbeziehen können - hat man aber nicht. Und das ist auch gut so, das Thema ist auch so komplex genug, auch ohne dass man sämtliche anderen Nebenkriegsschauplätze mit einbezieht.

CU
Olaf

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