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News: Bremse für Freundschafts-Missbrauch

Facebook erfolgreich von Verbraucherschützern abgemahnt

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine der zentralen Funktionen mit denen Facebook sein Wachstum vorantreibt ist der "Friend Finder" (Freundefinder). Wer immer bei Facebook mitmacht wird dazu gedrängelt, nach Freunden zu suchen.

Damit ist gemeint, dass jemand Facebook den Zugang zu seinen Email-Adressen erlaubt. Facebook bombardiert die eingeheimste Adressenliste dann mit Einladungen, ebenfalls bei Facebook mitzumachen. Viele die nur "nach Freunden suchen" wollen, sind sich vermutlich nicht darüber im Klaren, dass sie damit eine "Spam-Lawine" auslösen.

Und für die Einladungsempfänger ist es nervig Post von Facebook zu kriegen, die sie vielleicht gar nicht haben wollen. Ein zentrales Problem dabei ist, dass Facebook Freundschaftseinladungen auch Personen schickt, die selbst gar nicht Mitglied bei Facebook sind und es vielleicht auch nicht werden wollen.

Ärgerlich für die Auslöser der jeweiligen Spam-Welle: sie wissen meist wohl gar nicht, was Facebook mit den abgeluchsten Email-Adressen anstellt, haben keinerlei Einfluss darauf. Als Meilenstein wertet jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein Urteil, das vom Landgericht Berlin gefällt wurde.

Der Facebook-Anklage des VZBV wurde in vollem Umfang zugestimmt. Dabei ging es eben darum, dass Facebook Nutzern Email-Adressen "abluchst" und dann den Einladungen auch an Leute verschickt, die so was niemals zugestimmt haben. Die Richter urteilten, dass Facebook künftig klar mitteilen muss, dass eine Freundeseinladung den kompletten Import des Adressbuchs und dessen "Ausschlachtung" für Einladungs-Emails bedeutet.

Eine Schlappe musste Facebook auch bei seinen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" einstecken. In denen räumt sich Facebook ein weltweites kostenloses Nutzungsrecht an jeglichen Inhalten ein, die Nutzer auf ihren Facebook-Seiten veröffentlichen. Die Richter urteilten, dass Facebook derlei Inhalte nur nach Zustimmung ihrer Nutzer verwenden darf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der VZBV hofft darauf, dass Facebook die Forderungen schnell umsetzen wird und will das "soziale" Netzwerk weiter ausgiebig beobachten. Weiter "träumt" der VZBV davon, dass Facebook künftig bereits vor Einführung neuer Dienste prüfen soll, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sind.

Michael Nickles meint: Ein US-Unternehmen soll im VORAUS prüfen, ob das, was es in Deutschland tut Datenschutzrechtlich tut in Ordnung ist? Absurd! Genau dieses "Scheiß auf die Bestimmungen" ist es doch, was Deutschland zum Schlaraffenland für Unternehmen wie Google und Facebook macht.

Auf Datenschutz scheißen ist hier kostenlos! Man tut es halt wissend, dass sowieso viele Jahre vergehen bis es vielleicht Ärger gibt. Und wenn es dann Ärger gibt, dann lässt sich alles durch Prozessieren noch beliebig in die Ferne dehnen. Und wenn man wirklich verliert, dann gibt es sowieso keine nennenswerte Strafe.

Zu Facebook: Wenn ich mir so angucke, wie Facebook mich täglich mit schwachsinnigen Benachrichtigungs-Emails vollbombt, dann ist klar: die "über 800 Millionen Nutzerzahl" kann nur erstunken und erlogen sein.

Ein Großteil sind gewiss Leute, die halt irgendwann genervt auf eine Benachrichtigungs-Mail klicken um erneut festzustellen, dass es Zeitverschwendung war. Dass es über 800 Millionen WIRKLICHE NUTZER gibt, halte ich für einen Witz.

savalas Michael Nickles „Facebook erfolgreich von Verbraucherschützern abgemahnt“
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Ich habe auch irgendwann diverse Mails und Einladungen von "Freunden" erhalten, obwohl ich nicht bei FB angemeldet bin. Ich habe mir dann die Mail genauer angesehen und einen Link zum Beenden der Anfrage entdeckt, den hab ich widerwillig geklickt, erhalte aber seit dem keine Anwerbe Mails mehr!

Außerdem ist der ganze FB Spuk bei ir über die /etc/hosts geblockt!

Grins egruss . TAsitO