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News: Zwei einstweilige Verfügungen

Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Der momentan in Untersuchungshaft befindliche Internet-Unternehmer Kim Schmitz hat offensichtlich versucht, für ihn unangenehme Berichterstattung in der deutschen Fachpresse zu verhindern.

Das geht aus einer aktuellen News von Heise hervor. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Megaupload Ltd. aus Hongkong vom 9. Januar 2012 durfte Heise nur noch eingeschränkt über Megaupload berichten.

Aufgeregt hat sich Megaupload anscheinend vor allem weil Heise berichtet hat, das Megaupload Teilnehmer bezahlt, die besonders beliebte Dateien uploaden. So ein Belohnungsprogramm gab es laut Heise bis Ende Juli 2011. Es soll dann stillschweigend eingestellt worden sein.

Heise hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Am Freitag gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung, die beiden Parteien erklärten den Rechtstreit in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg als erledigt.

Die Verfahrenskosten wurden von Megaupload übernommen. Das Kapitel mit Megaupload ist für Heise damit allerdings noch nicht endgültig abgeschlosssen. Kim Schmitz hat am 15. Dezember 2011 beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen Heise erwirkt.

Er will verhindern, dass Heise weiterhin behauptet er sei ein "vorbestrafter deutscher Unternehmer", der in Deutschland wegen Insiderhandel verurteilt worden war". Heise konnte allerdings einen Aufschub dieser einstweiligen Verfügung erreichen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das wird wohl Ende Februar bei der mündlichen Verhandlung passieren.

Michael Nickles meint: Dass Schmitz von einem angeblichen "Belohnungsprogramm" nicht wissen will, ist logisch. Das dürfte nämlich einer der zentralen Punkte der Anklage sein, wenn es in den USA zum Prozess gegen Megaupload kommt. Die zweite Einstweilige Verfügung ist vergleichsweise ein "Gimmick".

Absurd dabei: es ist Tatsache, dass Schmitz ein vorbestrafter Unternehmer ist und es ist Tatsache, dass er wegen Insider-Handels verurteilt wurde. Wie kann es sein, dass es verboten wird, etwas zu berichten, das der Wahrheit entspricht?

Anscheinend gibt es für Verbrecher eine Möglichkeit einen Verbotsantrag zu erwirken, in dem sie behaupten, dass sie inzwischen nichts mehr verbrochen haben. Oder sie behaupten, jemand würde nur über ihre alten Sünden berichten um sie dauerhaft zu Entwürdigen.

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Olaf19 Conqueror „Wie geht dass, das einer aus Hong Kong einer deutschen Firma eine einstweilige...“
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Ganz ehrlich: so abwegig finde ich das nicht, zumindest leichter vorstellbar als in umgekehrter Richtung. Ein Deutscher, der Rechtsansprüche an einen Chinesen hat, dürfte vor einem dortigen Gericht wohl auf Granit beißen...

Wenn aber jemand aus Hongkong einen Rechtsanwalt beauftragt, dieser einen Korrespondenz-Kanzlei in Deutschland einschaltet und diese glaubhaft machen kann, dass der deutsche Geschäftspartner tatsächlich unrechtmäßig gehandelt hat, dann ist es für mich durchaus vorstellbar, dass die bei Gericht ein entsprechendes Urteil erwirken.

Vielleicht bin ich aber auch einfach nur von Vorurteilen zerfressen, dass ich ernsthaft annehme, dass das deutsche Rechtssystem so viel korrekter ist als das chinesische *g*.

CU
Olaf

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