Allgemeines 21.978 Themen, 148.509 Beiträge

News: Zwei einstweilige Verfügungen

Kim Schmitz wollte Heise Berichterstattung verbieten

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Der momentan in Untersuchungshaft befindliche Internet-Unternehmer Kim Schmitz hat offensichtlich versucht, für ihn unangenehme Berichterstattung in der deutschen Fachpresse zu verhindern.

Das geht aus einer aktuellen News von Heise hervor. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Megaupload Ltd. aus Hongkong vom 9. Januar 2012 durfte Heise nur noch eingeschränkt über Megaupload berichten.

Aufgeregt hat sich Megaupload anscheinend vor allem weil Heise berichtet hat, das Megaupload Teilnehmer bezahlt, die besonders beliebte Dateien uploaden. So ein Belohnungsprogramm gab es laut Heise bis Ende Juli 2011. Es soll dann stillschweigend eingestellt worden sein.

Heise hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. Am Freitag gab es eine übereinstimmende Erledigungserklärung, die beiden Parteien erklärten den Rechtstreit in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg als erledigt.

Die Verfahrenskosten wurden von Megaupload übernommen. Das Kapitel mit Megaupload ist für Heise damit allerdings noch nicht endgültig abgeschlosssen. Kim Schmitz hat am 15. Dezember 2011 beim Landgericht Köln eine weitere einstweilige Verfügung gegen Heise erwirkt.

Er will verhindern, dass Heise weiterhin behauptet er sei ein "vorbestrafter deutscher Unternehmer", der in Deutschland wegen Insiderhandel verurteilt worden war". Heise konnte allerdings einen Aufschub dieser einstweiligen Verfügung erreichen, bis das Gericht endgültig entschieden hat. Das wird wohl Ende Februar bei der mündlichen Verhandlung passieren.

Michael Nickles meint: Dass Schmitz von einem angeblichen "Belohnungsprogramm" nicht wissen will, ist logisch. Das dürfte nämlich einer der zentralen Punkte der Anklage sein, wenn es in den USA zum Prozess gegen Megaupload kommt. Die zweite Einstweilige Verfügung ist vergleichsweise ein "Gimmick".

Absurd dabei: es ist Tatsache, dass Schmitz ein vorbestrafter Unternehmer ist und es ist Tatsache, dass er wegen Insider-Handels verurteilt wurde. Wie kann es sein, dass es verboten wird, etwas zu berichten, das der Wahrheit entspricht?

Anscheinend gibt es für Verbrecher eine Möglichkeit einen Verbotsantrag zu erwirken, in dem sie behaupten, dass sie inzwischen nichts mehr verbrochen haben. Oder sie behaupten, jemand würde nur über ihre alten Sünden berichten um sie dauerhaft zu Entwürdigen.

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot Olaf19 „ Mal ganz doof und bescheiden dazwischen gefragt - was genau ist daran jetzt so...“
Optionen
Mal ganz doof und bescheiden dazwischen gefragt - was genau ist daran jetzt so schlimm? Wenn diese "beliebten Dateien" dazu führen, dass der Anbieter neue Kunden bekommt bzw. Bestandskunden dableiben, finde ich es eigentlich ganz nachvollziehbar, dass der Anbieter sich das etwas kosten lässt.
Das Problem von Megaupload und Herrn S. ist, dass sie ja bei jeder Gelegenheit betonen und betont haben dass sie nichts dafür können wenn ihre Benutzer urheberrechtlich geschütztes Material hochladen - man versucht sich sozusagen als "Opfer" zu positionieren. Wenn nun rauskommt, dass sie das mit einem Belohnungssystem angefeuert haben, gehen ihnen ganz schnell sämtliche Ausreden aus.

Zweischneidig. Wenn ich vorbestraft wäre und meine Strafe abgebüßt hätte, würde es mir genau so stinken, wenn irgendwelche Wichtigtuer ständig in alten Geschichten herumstochern würden.
Der Typ lässt keine Gelegenheit aus, sich öffentlich darzustellen. Dementsprechend war auch seine damalige Verurteilung in allen Medien ein Thema - und ist vor dem Hintergrund der jetzigen Ereignisse natürlich wieder aktuell.
Wenn es in der aktuellen Berichterstattung um etwas Anderes ginge würde ich Dir und Ihm eventuell Recht geben, aber so ist es einfach nur lächerlich.
- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen