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gelöscht_305164 violetta7388 „Hallo Lockenfrosch, Deinen Kringel kann er sich an jeder Straßenecke abholen...“
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Deinen "Kringel" kann er sich an jeder Straßenecke abholen...
Das ist richtig, es geht hier um die Abrechnung des Subunternehmers ggü. der Spedition.
Wenn da mal eine Ware nicht angekommen ist, wird sich die Spedition auf eine "reine Quittung" berufen.
In diesem Fall empfehle ich stets, ohne weitere Diskussion einen Strafantrag wg. Betrugs zu stellen.
Ich kenne doch die Praktiken meiner Kollegen aus der Brühwürfeltransportbranche.
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