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Mietvertrag und kündigen ?!

Bärliner80 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

angenommen !! .......wenn ich z.B. heute einen Mietvertrag für eine Whg. unterschreibe , .... wann müßte ich da Kündigen , damit dieser nicht wirksam wird ?



Gruß
Bär

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dieclaudi out-freyn „Auch für einen mündlich geschlossenen Mietvertrag gelten die gesetzlichen...“
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hi ,

vllt. kann sich ja der Mieter noch daran erinnern , das damals ausgemacht wurde ... das er kündigen kann ,wann er will , ...ohne die gesetzt. Kündigungsfrist einzuhalten . und wenn auch noch ein Zeuge da wäre , .... was wäre dann ?

ist es nicht Angelegenheit des Vermieters ,sich um einen Mietvertrag zu kümmern .... schon aus Eigeninteresse ?!



Claudi

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