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Mal wieder Ebay

Loopi© / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Meine Nichte (ohne Ebay-Konto) bat mich, für sie ein Netbook zu kaufen.
Ich kaufte also ein ASUS-EEE-901.

hier die Artikelbeschreibung:

Ich verkaufe meinen ASUS Eee PC 901. Das Eee wurde von mir sehr wenig genutzt. Er wurde wegen eines Urlaubes angeschafft, den ich dann aber nicht angetreten habe. Der Eee ist für den Hausgebrauch eindeutig zu langsam und wird aus diesem Grund verkauft. Das Gerät ist optisch ohne Beschädigungen und es ist fast neuwertig zu bezeichnen.

Der Eee 901 wurde von einer Fachwerkstatt geöffenet und es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut, da der an Werk verbaute Speicher viel zu klein war und es nur mit großen Einschränkungen möglich wer ein Betriebssystem zu installieren. Der Eee und der Akku sind als neuwerig zu bezeichen; es liegen keine sichtbaren Beschädigungen vor; auch keine Kratzer oder Dellen. Auch die angebrachten Aufkleber sind ohne Beschädigung. Alle Kosten wie die Ebay-Gebühren und Porto werde ich tragen.

Verkauft wird der Eee nur mit den vom Werk gelieferten Netzteil und den notwendigen Treibern auf SD-Karte.


Heute kam das Teil.
Folgende Mängel weist es auf.
Mehrere Tasten funktionieren nicht. So # ' ~ und alle über 1234567890ß´
Die blaue LED am Ein/Aus-Schalter ist ohne Funktion.
Ich verfüge schon über ein baugleiches Modell und kann daher vergleichen.
Mit USB-Tastatur ist alles i.O.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten.

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Beste Grüße
André

peterson mawe2 „ Ja, ich habe schon mal mit einem Privathändler eine Reklamation abgewickelt...“
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Das ist doch schön, dass das damals so gelaufen ist.

Fakt ist: Loopi hat das Gerät. Will er seine Kohle wieder haben, und der VK ist ja einsichtig, dann muss er mit dem VK ausmachen, wie es zurückgeschickt werden soll.
Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich.

Schickst Du es einfach unfrei, wird ein Privater es nicht annehmen und ein Gewerblicher wird Dir die Mehrkosten in Rechnung stellen.

Per Nachnahme wird das wohl keiner von beiden annehmen.

Und erst wenn Loopi das Gerät zurückgeschickt hat, ist der VK in Verzug und muss handeln. Vorher passiert gar nichts und ist nicht einmal einklagbar.