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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 gelöscht_84526 „Demnach wäre es dann ja auch im Sinne dieses Urteils verboten , sich für den...“
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Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis....

Genau. Das Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Händler, der das beschriebene Geschäftsmodell (CD aus dem einen OEM-Paket mit COA aus einem anderen Paket koppeln und verkaufen) betrieben hat.

Selbstverständlich kannst Du Dir eine CD ausleihen oder kaufen und Dein ordnungsgemäß lizenziertes Windows neu installieren. Es steht doch in dem Urteil nirgendwo, dass das verboten sein soll.

Ein Gerichtsurteil ist kein Gesetz! Das Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - mehr nicht. Ein Gesetz gilt allgemein.

Na ja, gut, das ich mit so einem Mist (dank Linux) nichts zu tun habe! :-))

Dann ist doch alles OK.

Außer, Du benutzt / kopierst unter Umgehung der Lizenzbestimmungen und unter Missachtung des Markenrechts irgendwelche Linux-Software und verkaufst die dann gewerbsmäßig. Dann wirst Du mit den Rechteinhabern sicherlich ähnlichen Ärger kriegen wie in diesem beschriebenen Beispiel.

Gruß, mawe2
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