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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 Olaf19 „ Na, auf die Idee muss man auch erst einmal kommen... Wenn ich in eine leere...“
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Du "kaufst" eben kein Produkt sondern Du erwirbst eine Nutzungslizenz. Das ist eben etwas anderes als die üblichen Güter, die man sonst kauft.

Lizenzen unterliegen anderen Grundlagen.

Mit einem Straßenbahnfahrschein erwerbe ich auch das Recht, mit der Bahn einmal zu fahren. Ich kann aber nicht einfach ein Kleinteil abschrauben und sagen: "Das habe ich mit der Bezahlung des Fahrscheins gekauft, das gehört jetzt mir."

Ich gebe zu, dass auch mir diese Denkweise schwerfällt und ich auch noch das traditionelle Prinzip "Kaufen - Besitzen - Weiterverkaufen" auf Lizenzen anwenden möchte. Aber das geht eben nicht (jedenfalls kann man das meist nicht 1:1 umsetzen).

Diese Thematik wird aber bald jedem geläufig sein. Nämlich dann, wenn man gar keine Software(-Pakete) mehr kauft sondern wenn man nur noch Online-Anwendungen in der Cloud nutzt.

Dann wird man hübsch brav seine regelmäßigen Gebühren abdrücken, um die Software nutzen zu können und wenn man nicht mehr zahlt kann man sie auch nicht mehr nutzen. (So, wie beim Straßenbahnfahren.)

Klar: Schwarzfahrer wird es dann auch noch geben :-)

Gruß, mawe2

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