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News: Schlechter Verlierer

Siegfried Kauder droht und blamiert sich schon wieder

Michael Nickles / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Gestern blamierte sich Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestags, in Grund und Boden. Er will neue Bestrafungsmethoden für Copyright-Sünder im Internet etablieren, wurde aber selbst als Urheberrechtsverletzer entlarvt (siehe Siegfried Kauder hat Copyright-Schlinge um den Hals).

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Sache ging es rund. Die als "geklaut" verdächtigten Bilder auf der Webseite Kauders verschwanden schlagartig. Auf Abgeordnetenwatch wurde Kauder in einem öffentlichen Brief zur Sache befragt. Aktuell warten bereits 1.200 Interessierte auf eine Antwort.

Ob Kauder auf Abgeordnetenwatch antworten wird, ist noch unbekannt. Allerdings hat er sich Gestern bereits um 18 Uhr schriftlich beim Spiegel geäußert, der ebenfalls über den Vorfall berichtet hat.

Dabei gestand Kauder die Urheberrechtsverletzung und bedankte sich bei den Entdeckern der Urheberrechtsverletzung. Und zwar deshalb, weil sie damit bewiesen haben, dass seine Idee eines Warnmodels funktionieren kann.

Auch mit dem Stern hat Kauder inzwischen geredet und "zerknirscht" gebeichtet, dass er für die beiden kritisierten Fotos tatsächliche keine Nutzungslizenzen erworben hatte.

Inzwischen habe er die beiden Fotos allerdings gekauft und seinen externen Dienstleister beauftragt, das gesamte Material der Seite zu überprüfen. Seinen Dienstleister verteidigte er damit, dass es immer mal vorkommt, "dass einem mal was durchrutscht".

Netzpolitik.org hat eine schriftliche Stellungsnahme Kauders als PDF veröffentlicht.

Seinen Gesetzesentwurf für die neue "Bestrafungsmethode" bei Urheberrechtsdelikten im Internet, will Kauder laut Stern bis Weihnachten fertig haben und dann vorlegen.

Michael Nickles meint: So, da ist halt mal was "durchgerutscht" und damit kann der Fall Siegfried Kauder zu den Akten gelegt werden. Fast. Denn da ist noch was!


Am Ende seiner schriftlichen Stellungsnahme macht Kauder klar, dass ihm die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen zustehen. Das meint er als Warnhinweis an alle, die diese Fotos im Rahmen einer Berichterstattung anderweitig verwenden wollen.

Man kann das also nur als Drohung auffassen, dass die "Beweisbilder" von der Presse nicht mehr gezeigt werden dürfen.

Dass der Mann anscheinend ein schlechter Verlierer ist, ist dabei nicht mal das Schlimmste!

Viel schlimmer ist, dass er

1. selbst Rechtsanwalt und der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags ist

2. ein neues Gesetz gegen Urheberrechtsverletzungen schaffen will

3. selbst vom Urheberrecht offensichtlich allerdings nicht viel Ahnung hat

In Paragraph 29 des Urheberrechtsgesetzes ist klargestellt, dass ein Urheberrecht nicht übertragbar ist. Ein Urheber kann anderen bestenfalls ein Nutzungsrecht einräumen. Dabei bleibt er allerdings unverändert der Urheber und der Inhaber des Urheberrechts.

So spottet unter anderem auch die Zeit: Siegfried Kauder versteht das Urheberrecht nicht

Traurig ist es schließlich, wenn Kauder (zu welchem Preis auch immer) die Nutzungsrechte tatsächlich erwerben konnte, deren Urheber sich haben "kaufen" lassen. Denn: bereits EIN EINZIGES aus dem Internet "geklautes" Foto (und wenn es auch noch so lausig ist) kann zig tausend Euro Strafe kosten!

Berichte über Fälle wo Webseiten-Betreiber wegen eines (oft sogar unbewussten Copyright-Delikts!) schwer verdonnert wurden, gibt es ja schon genug. Es wäre sicher spannend gewesen, welche Strafe Richter gegen Kauder verhängt hätten, welchen Schadensersatz er an die Urheber hätte leisten müssen.

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ichundich53 mawe2 „ Ändert sich daran etwas, wenn man NACHTRÄGLICH ein Nutzungsrecht erwirbt? Ich...“
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nun, für sich und seinesgleichen wird er dann doch sicherlich den "durchrutscher"-
paragraphen implementieren und/ oder es wird einen passus geben, dass rechtsanwälte, politiker, .... in solchen fällen von strafen freigestellt werden....
dieser hinweis des herrn k. , besser gesagt drohung an uns, die presse usw. ist eigentlich eine form von nötigung (androhung von unannehmlichkeiten zur durchsetzung seines willens in form vonduldung, unterlassung rechtlich zulässiger sachen durch uns).
die idee mit der abweisung bestimmter tatbestände wird sicherlich eine weitere möglichkeit sein, nur eben nicht für kinder jugendliche, ..., also grob gesgt die laien.
so kenne ich es ja bekanntermaßen aus eigenem erleben.
bei eingliederungsvereinbarungen mit dem jobcenter bekomme ich leistungskürzung angedroht, wenn ich den schwachsinn nicht unterschreibe. meine strafbelehrung ist mehrere seiten lang. das jobcenter billigt sich schon mal
eine mehrwöchige nacherfüllungsmöglichkeit für seine minimalen leistungen zu. wenn auch das nicht passiert, dann. ( diese schreibweise ist wirklich so in der art passiert (dann.)) jetzt ist man noch kleverer und lässt diesen passus ganz weg.
wir werden das wohl vermutlich alle falsch sehen (meint sicher nicht nur herr k.!!)

solche rechtsverletzer sind ja angeblich spezialisten und vorbilder.....

das mit dem stein könnte so sein (mthr1 !!) nur nicht bei dir oder mir..... du könntes höchstens der mit dem kopf sein. wieder der beweis aus der praxis (selbst erlebt und natürlich immer beweisbar!!!!) im zusammenhang mit der 7- monatigen verweigerung hatte ich auf vorläufigen rechtsschutz (jobcenter sollte gezwungen werden, zu zahlen) geklagt. der superrichter hat abgelehnt, mit der begründung, es sei nicht dringend nötig und es könne ja in der hauptverhandlung (nach noch mehr monaten, meine aussage) geltend gemacht werden und falls ich recht hätte, könne das dann rückgängig gemacht werden, andererseits bekäme ich eh kein recht, ....., das jobcenter hätte schon richtig entschieden. damit stellt man sich eindeutig noch über gott.
nun bin ich weiterhin sehr gespannt, was uns solche figuren noch alles vorsetzuen werden. gleichheit vor dem gesetz gibt es in diesem system nicht. die dame justitia kann euch sehen, auch wenn ihre augen verbunden zu sein scheinen.

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Durchgerutscht? Hassashin