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Was ist von 1&1 zu halten? (will zu 1&1 wechseln)

Manfredtiel / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute.
Man liest viele Probleme mit dem Reseller 1&1. Gerichtsverfahren, inkasso usw..
Was ist Eure Meinung. Kann man von vodafone (teuer) zu 1&1 (billiger) wechseln? Ich muss für eine Heraufstufung auf 16000 Mb/s 33 euro zahlen vei vodafone.

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RedRed2x Foertsal „Gans einfach. punkt 1. 1 1 schikt einfach mahnugen . punkt 2. dan kommt das...“
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auch wenn ich legasteniker
Erstmal zu deinem Problem mit deiner Legasthenie.
Hilfe dagegen findest du sicher nicht in irgendeinem Rechtschreibprogramm auf dem Rechner.
Zitat aus Wikipedia:
Bei frühzeitiger Erkennung können die Probleme meist kompensiert werden; je später eine Therapie ansetzt, desto geringer sind in der Regel die Effekte.
Also, auf was wartest du noch? Es gibt einen Bundesverdand und etliche Anlaufstellen, die dir bei diesem Problem behilflich sein könn(t)en.

Ich rate dir, falls du es noch nicht getan hast, dich einem wirklich guten Freund oder einer wirklich guten Freundin anzuvertrauen. Ggf. geht ihr gemeinsam zu den Hilfsangeboten. Legasthenie ist meines Wissens eine anerkannte Krankheit, ein (Haus-)Arzt sicher darum ein guter erster Kontakt, da im Vorfeld der Therapie einige gesundheitliche Faktoren ausgeschlossen werden sollten.

Nun zu deinem Problem mit 1&1.
Solange du noch keinen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hast, brauchst du nicht bei 1&1 intervenieren. Ich rate dir aber dies unbedingt zu tun. Und zwar per Einschreiben mit Rückschein.
Im Schreiben solltest du der Forderung und der Behauptung widersprechen. Nehme dir einen, der der deutschen Sprache wirklich in schriftform mächtig ist, ggf. einen Anwalt [solltest du eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten, so kannst du Beratungs- (BKH) bzw. Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, der Anwalt sagt dir wie]. In dem Schreiben solltest du darlegen, dass du diesen eMail-Account weder bei 1&1 noch bei einem anderen "United Internet"-Unternehmen (zu dem 1&1 gehört) erworben hast.

Bedenke aber, dass bei jeder Nutzung des eMail-Accounts die IP-Adresse geloggt wird. Solltest du also irgendwann doch einmal die von 1&1 in den Mahnschreiben benannte eMail-Adresse geordert haben und diese auch noch nutzen, dann fällst du hinten rüber und musst blechen, ggf. auch den von dir eingesetzten Rechtsanwalt, trotz BKH oder PKH.

Alle deine weiteren Aussagen zu 1&1 und Netcologne habe ich mal bewusst übersehen, da diese Äußerungen rechtlich bedenklich formuliert sind.

redred2x
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