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News: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug

Telekom soll doppelt abkassiert haben

Michael Nickles / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Schwere Betrugsvorwürfe gegen die Deutsche Telekom AG gibt es jetzt vom Spiegel. Um einen dreistelligen Millionenbetrag soll das Unternehmen lange Zeit Verbraucher, Kunden und Aufsichtbehörden geprellt haben.

Es geht um die Ausgaben für den Aufbau und die Pflege einer Kundendatenbank. Diesen Aufwandsposten hat sich die Telekom gleich mehrfach erstatten lassen. Einmal wurde von den Telekom-Kunden selbst im Rahmen der Teilnehmeranschlusskosten kassiert.

Gleichzeitig hat die Telekom ihre Wettbewerber zur Kasse gebeten, die für ihre Geschäftsabwicklung Daten von der Telekom benötigen.

Die Anzeige wurde von zwei Unternehmern erstattet, die Gründer diverser Auskunftsdienste sind und die wohl schon mehrere Verfahren gegen die Telekom eingeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn prüft aktuell die eingegangene Strafanzeige.

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notar T6T8 „Ich bin auch ausgebildeter Kaufmann. Bei materiellen Gütern hast Du natürlich...“
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An T6T8:

Das "Gesetz", bzw. in diesem Fall "die Gesetze", die dem
praktizierten Verhalten der Telekom-(Mitarbeiter) entgegen-
stehen lernt man doch auch in den kaufmännischen Berufen.

Sie sind ganz einfach zu verstehen und lauten:

§§ 433 Abs. 1, 435 BGB (das mit der Ware oder Leistung
verbundene, ihr anhanftende Recht darf natürlich nur einmal (!) veräußert werden. Hierauf hat der jeweilige Kunde einen
vertraglichen (Erfüllungs-)Anspruch aus dem Kaufvertrag.

Dasselbe gilt eo ipso beim Dienstvertrag, vgl. § 611 BGB.

Zudem hat der BGH in ständiger, höchstrichterlicher Recht-
sprechung ausgeurteilt, daß der Verkäufer, bzw. der
Erbringer einer Dienstleistung diese jeweils nur

e i n m a l ,

nämlich an den (berechtigten) Käufer veräußern darf.
Alles andere ist eine rechtswidrige Schädigung-(shandlung)
des Verkäufers, bzw. des Dienstleisters. Die Leistung muß
also "nach Treu und Glauben" erfolgen, vgl. § 242 BGB !

Die wunderbare Geldvermehrung gibt es auch im BGB nicht !

(Uz. war mehrere Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätig gewesen)

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