Internetanschluss und Tarife 23.319 Themen, 97.871 Beiträge

News: Wo kommt die Kohle her?

Internetanbieter kassieren weiter kräftig ab

Michael Nickles / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Internetanbieter liefern sich in Deutschland seit geraumer Zeit einen gnadenlosen Preiskampf. Schnelle Leitungen sind zwar billig geworden, Armut droht den Anbietern aber kaum.

Laut aktuellen Studien erreicht das Geschäft mit Internetzugängen im Festnetz in Deutschland einen neuen Rekordwert. Für 2011 wird ein Umsatzwachstum um 2 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro prognostiziert.

Zwei Drittel davon - also 8,7 Milliarden Euro - werden von privaten Haushalten erwirtschaftet. Geschäftliche genutzte Internetzugänge machen den Rest aus. Laut Bitkom entsteht der Umsatzwachstum durch weiterhin steigende Nutzerzahlen - aktuell sind (erst) 72 Prozent (rund 51 Millionen) Bundesbürger ab 14 Jahren online - das sind eine Million mehr als im Jahr zuvor.

Dem statistischen Bundesamt zufolge verfügen heute 91 Prozent der Haushalte über einen Breitbandanschluss. Die Haushalte in den Neuen Bundesländern sind mit 86 Prozent etwas schlechter versorgt als die alten Bundesländer mit 92 Prozent.

Michael Nickles meint: Schön - den Internetanbietern geht es gut und sie erwirtschaften das Mehr an Kohle angeblich durch Menschen, die neu ins Internet kommen. Ich möchte mal wissen, wie viel Kohle sie inzwischen durch ihre SAUERREIEN kassieren, ihre dreckigen Abzockmethoden, die inzwischen "normal" geworden sind.

Ich möchte nicht wissen, wie vielen Kunden vorgegaukelt wird, dass der Wechsel eines Anbieters eine "simple" Sache ist und die dann blutig draufzahlen müssen, wenn sie es tun. Beispielsweise weil sie aus einem alten Vertrag doch nicht schnell genug rauskommen und dann "1 Jahr lang" doppelt blechen müssen.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute immer noch mit dem billigen Trick Nummer 1 geleimt werden. Und zwar einer vermeintlich sauschnellen Leitung, die dann doch nur eine Krücke ist, aber voll geblecht werden muss. Aus dem Vertrag raus kommt man natürlich nicht, wenn die Leitung statt 16 MBit/s weniger als ein MBit/s hergibt - dann wird halt aufs Kleingedruckte verwiesen, in dem nur "BIS ZU NN MBit/s" versprochen wird.

Zunehmend beliebt scheint auch der dreckige Trick zu sein, bei Kunden, die ordnungsgemäß gekündigt haben, als Abschiedsdankeschön noch mal richtig abzukassieren. Da wird nach Kündigung beispielsweise ein lumpiges "Modem" vom Kunden zurückgefordert.

Aber wehe er macht den Fehler, das Paket nicht "per Einschreiben" loszuschicken. Dann kommt das Modem nämlich niemals an und wird fett in Rechnung gestellt. So einen "Irrtum" mit dem Anbieteranbieter zu klären ist fast immer zum Scheitern verdammt - der gibt die Sache schneller an ein Inkassounternehmen weiter, als man bis drei zählen kann.

In Internet-Foren wird unermüdlich über solche Vorfälle geklagt. Und wenn ich meine Erfahrungen im Bekanntenkreis so angucke, dann glaube ich nicht, dass derlei Forenbeiträge "gefälscht" sind.

bei Antwort benachrichtigen
Hallo, nach ... Maybe
schuerhaken Maybe „Da geb ich Dir Recht. Oft kommt man aber auch mit bestimmter Freundlichkeit...“
Optionen

.
...mein Nachbar allerdings grade mal max. 8.000, beim gleichen Tarif.
Der hat sich wohl auch nicht beschwert!

DAS ist der Punkt.
Denn die Bandbreite ist oft nicht gottgegeben oder durch die
Herrscher über die letzten Meter gedrosselt, sondern vom
Provider, der trotz höher angesiedeltem Vertrag mit dem Kunden
für die Durchleitung nur die halbe Bandbreite angemietet
hat, um zu sparen und mehr Profit zu machen.
Das kann man ihm aber - wenn man weiss wie! - gut nachweisen,
und dann - siehe da! - geht es plötzlich.

Schon mal was von "fehlender Vertragserfüllung" gehört? - Dagegen
hilft auch kein "bis zu". Denn es wurde kein Lotterievertrag abgeschlossen,
sondern ein Dienstleistungs- und Werkvertrag. Dabei kann sich ein Partner
nicht vorbehalten, dass er eine Leistung nur "unscharf" erbringt, es sei denn,
der andere Partner kann seine Gegenleistung je nach Leistung anpassen.
Da ist eine Menge möglich.
Man muss es nicht gleich durchziehen, sondern kommt auch zum Erfolg,
wenn man sachkundig eine gerichtliche Klärung in Aussicht stellt.

Entsprechende Korrespondenz immer an die Geschäftsleitung per
Einschreiben mit Rückschein oder - was viele nicht für möglich halten! -
per Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (das haut rein!!!).

bei Antwort benachrichtigen