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News: Kino.to-Sperre billig ausgetrickst

Zahlungsunwillige Kinofans können in Österreich wieder gucken

Michael Nickles / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Noch keine "halbe Woche" ist vergangen, seit der Österreichische Internetanbieter UPC (wohl erstmal stellvertretend für alle) gesetzlich dazu gezwungen wurde, seinen Kunden den Zugang zum "Raubkinoportal" zu verwehren (siehe Kinoportal kino.to wird in Österreich blockiert).

Jetzt hat sich bereits bewahrheitet, was klar absehbar war: dass so eine Sperrung nichts bringt. Extra für die Ausgesperrten aus Österreich haben die anonymen Betreiber von kino.to eine Hintertür geschaffen. Und das natürlich mit der billigsten denkbaren und zu erwartenden Methode: einer alternativen Domain beziehungsweise einer Weiterleitung.

Ein Aufruf von Moviestream.to leitet zahlungsunwillige Kinofans aus Österreich auf das gesperrte kino.to weiter. Dem österreichischen Verein für Antipiraterie (VAP), der die Sperrung erwirkt hat, bleibt es also nicht erspart, die nächste Runde des vergeblichen Kampfs einzuleiten.

Denn: selbst dann, wenn UPC gezwungen wird nicht nur den Domain-Namen, sondern auch die IP-Adresse zu sperren (was offensichtlich nicht passiert ist), bleibt Österreichern natürlich der billige Trick, sich über einen Proxy-Server umzuleiten um kino.to zu nutzen.

Gemeldet zur Sache haben sich übrigens auch die Betreiber von kino.to in ihrem Forum (siehe Alternativdomains für User aus Österreich).

Sie teilten dort die Ausweich-URL bereits am 19. Mai mit und bekräftigen abermals, dass sie selbst keine "verbotenen Streams" auf ihren Servern haben, sondern nur mit Links auf Streams verweisen. Die Betreiber wollen ihre Seite daher auch keineswegs als "Streamingseite" betitelt haben.

Auf Anwalt.de schließlich hat die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke einen Beitrag veröffentlicht, der die Nutzung von kino.to aus rechtlicher Sicht beleuchtet, dabei aber wenig (nichts) Spannendes vermittelt.

Die Kanzlei empfiehlt Nutzern derlei Web-Angebote darauf zu achten, dass sie keine Inhalte von einem urheberrechtlich geschützten Filmes einfach auf die Festplatte speichern können. Andernfalls sei mit einer kostenträchtigen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zu rechnen.

Das soll sich aus den jeweiligen Nutzungsbedingungen einer Seite erlesen lassen. Gemäß Rechtsauffassung der Kanzlei, ist eine Nutzung solcher Dienste nicht verboten. Sie verweist allerdings darauf, dass es dazu noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt.

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Andreas42 Lukas9Gelöscht „Propaganda 3.0 vom Feinsten. Raub kopierer. Haha. Es ist nicht so, dass...“
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Hi!

Schöner emotionaler Rundumschlag!

Teilweise sehe ich das auch so, teilweise nicht.

Die Streamingangebote, die Filme gegen den Willen der Hersteller ins Netz stellen, betrachte ich als eine Art Hehlerei. Die verdienen halt einfach durch die Werbung und nicht durch den Verkauf der geklauten Ware. Mein Ding ist das nicht. Ich finde das Kino heute auch zu teuer und gehe daher nicht mehr so oft rein, wie früher.
Heute wird oft nach Boykott gerufen und das zurecht - sich dann aber Filme illegal zu ziehen ist bestenfalls Selbstbetrug, kein Boykott.

Der deutsche Jugendschutz ödet mich schon seit etlichen Jahren (meines Erwachsenendaseins) an. Importe nutze ich als Filmfan sowieso, alleine schon der günstigeren Preise im Ausland wegen. Die Filmindustrie hat da wirklich einen an der Waffel.
Indiziert ist zum Glück nicht gleich beschlagnahmt. Als Erwachsener kann ich einen indizierten Film (oder Spiel) ganz normal kaufen (gegen einen Altersnachweis). Das man ein Indiziertes Spiel nicht ebwerben darf, kann ich hingegen nur zum Teil nachvollziehen.

Die Lächerlichkeit von indizierten Uraltspielen ist wirklich wahr. Das geht noch schlimmer: zu C64-Zeiten wurden offenbar Spiele indiziert, die extra zu diesem Zweck geschrieben wurden. da waren Spiele drunter, die nie verkauft wurden...

Die USK ist nach meinem Wissen keine staatliche Behörde. Sie wurde von der Industrie gegründet um der Bundesprüfstelle vorzugreifen (meine Interpretation). Die arbeiten mit den Jugendschutzbehörden der Länder zusammen und seit einer Gesetzesnovelle sind die ehemals unverbindlichen Alterseinstufungen verpflichtend. Das da die Kirchen mit in einem von Unternehmen gegründeten verband sitzen, ist mir neu.

Die Kirchen sitzen offiziell mit im 12er Gremium der Bundesprüfstelle (laut Wikipedia). Das ist die staatliche Behörde, die für Indizierungen und Beschlagnahmungen sorgt und die seit Jahren durch recht blödsinnige Entscheidungen auffällt.
Auf Heise.de befasst man sich regelmässig mit diesem "Problem": http://www.heise.de/tp/artikel/31/31299/1.html

Man hat auch schon versucht ganze Informationsseiten mit dem Argument "Jugendschutz" totzuklagen. Das ging zwar nicht von der Prüfstelle aus (AFAIK), aber es wurde durchgezogen. Betroffen war www.schnittberichte.de die ausführlich über Indizierungen und geschnittene Versionen informierte. Diese Seite verlagerte sich danach ins Auusland (www.schnittberichte.com).

Bis dann
Andreas

Mir faellt gerade kein bloeder Spruch ein, der mich ueber alle anderen erhebt.
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