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Zensus 2011

peterson / 97 Antworten / Flachansicht Nickles

Da ich davon betroffen bin, habe ich mir mal die Fragen angeschaut.

Was für ein Schwachsinn.

Einen Hinweis, dass die Fragen über die Religion freiwillig beantwortet werden können, findet man dort auch nicht.

Man soll einen schwarzen Kugelschreiber benutzen.
Sonderwünsche haben die auch noch.
Wenn der/die Befrager/in kommt, dürfen die das gerne für UNS ausfüllen.
Muss ja jeder Hausbewohner machen.

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Nachtrag... Guhguhu
Guhguhu mawe2 „ Gerade das wollen wir ja aus Datenschutzgründen NICHT! Und ich hoffe, dass die...“
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Ja ich gebe zu, daß ich etwas geschwankt habe. Die Entscheidung das Ding zu vernichten, fiel mir nicht leicht. Aber nun bin ich froh, daß er fort ist.

Zur Überprüfung der Antworten im Fragebogen werden doch Daten aus den Melderegistern abgerufen, oder?

Ich habe bereits mehrere DBs zusammengeführt. Natürlich nur im privatwirtschaftlichen Sektor, z.B. Artikeldatenbanken. Daß es bei bei den Datenmengen von Melderegistern, Arbeitsämtern usw. aufwändiger ist, bestreite ich keinesfalls.

Daten, die die Anzahl der Personen in einer Wohnung, die Ausbildung, Religionszugehörigkeit und Lebenspartnerschaft betreffen, zähle ich zu besonderen personenbezogenen (sensiblen) Daten. Für deren Erhebung besteht kein Anlass, da der Staat sie nicht für die Erfüllung seiner Verwaltungsaufgaben benötigt und da deren Erhebung nicht dem Allgemeinwohl dient.

Zum anderen gibt es doch Statistiken von Landkreisen (Schulen), HWK und IHK - wieso müssen also Angaben zu Bildung und Beruf mit einer bestimmten Person verknüpft werden?

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OK! - mawe2