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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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GAMA7 Olaf19 „Exaktamente das meinte ich mit den gruseligen Schlussfolgerungen : Genau das ist...“
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Die Klägerpartei hielt mit der Providerauskunft ein wunderschönes "Beweisstück" in der Hand.
Ich würde mal behaupten, dass da irgendwas mit der Rechtssprechung schief läuft. Es reicht ja ein falsches Gerichtsurteil als Präzedenzfall aus, damit es soweit kommt.

Ganz ehrlich - wer heutzutage das Internet nutzt, ist zum Abschuss freigegeben. Am besten ist, man hat gar keinen eigenen Anschluss mehr, sondern hackt sich nur noch widerrechtlich in wildfremder Leute WLANs ein :-(
Olaf, um ehrlich zu sein, Deine Meinung verunsichert mich ein wenig. Eben fühlte ich mich noch sicher, einen Moment später ist mir bereits etwas unwohl auf menier Datenreise.
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