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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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Vagabund GAMA7 „Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Weitergabe der Daten im Sinne der...“
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Eine Weitergabe der Daten, zu welchem Grund auch immer, ist nicht erlaubt solange der Nutzer darüebr nicht informiert wird (z.B. präventiv im Impressum).

Erhebst du Daten ohne dass der Nutzer der weiß, bist du dran.
Gibts du Daten weiter, ohne dass der Nutzer das einwilligt, bist du dran.
Hast du Daten die zur Starfverfolgung genutzt werden könnten und hat der Nutzer sein Einverständnis gegeben, dass du diese haben darfst, dann kann nur ein Richter das Anordnen. Da setzt aber eine Integrität der Daten voraus, wobei ich denke, dass diese schwer nachzuweisen ist.

Klingt eigentlich schon sehr konkret - Dreck am Stecken?

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