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Ist man kriminell, wenn man im Media Markt einkaufen möchte?

Karl58 / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute!

Heute war ich im Media Markt. Ob ich dort noch einmal hingehen werde, weiß ich nicht. Denn als ich am Eingang an den Kassen vorbei gehen wollte, wurde ich von einer Kassierein aufgehalten: "Sie müssen Ihren Rucksack in ein Schließfach stellen!" Häh? Ich verstand nicht sofort, weil ich meinen Kopf mit technischen Details voll hatte, die ich einem Verkäufer als Frage oder als Forderung oder als Sonstwas stellen wollte. Als ich dann kapierte, wurde ich wütend: "Ach so, ich soll daran gehindert werden, einen oder mehrere von den riesigen Plasmabildschirmen unrechtmäßig in meinem Rucksack mitzunehmen!" Ich steigerte mich so richtig hinein, so dass das Verkaufsgespräch mit dem unschuldigen Verkäufer entsprechend verlief. Er konnte es mir nicht recht machen und wir waren uns, glaube ich, gegenseitig nicht gerade symphatisch. Ich habe dann doch noch etwas gekauft: eine SD-Card für meine 6 Jahre alte Casio EXLIM-Digitalkamera. Was soll ich sagen: Ich wurde vom Programm aufgefordert, die Karte zu Formatieren. "Normal", dachte ich. Allerdings war dann die neu erworbene SD-Card nicht mehr zu gebrauchen. Das Stichwort heißt: Speicherfehler!!!!!! Leute, zuerst wurde ich wie ein potentieller Krimineller behandelt, dann funktionierte meine neu erwobene SD-Card nicht - Ich frage Euch: Ist das Kundenfreundlich?

Gruß
Karl

Gruß
Karl

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gelöscht_300542 Karl58 „Hallo Lukas9 Hauptsache, man kennt die Spielregeln, auch wenn man nicht ständig...“
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Aufforderung zum einschliessen der Tasche finde ich ok, tue das sowieso immer schon von mir aus, wenn es eine Möglichkeit gibt.

Grantig werde ich aber, wenn eine Kassiererin in meinen Rucksack schauen will, denn dazu ist sie nicht berechtigt! Da habe ich mich mittlerweile schlau gemacht.

Der Gesetzgeber bewertet nämlich in solch einem Fall die Würde des Kunden höher, als das Interesse des Ladeninhabers sich vor Diebstahl zu schützen.

Wenn man festgehalten wurde und es stellt sich anschliessend als Irrtum heraus, hat man bei einer Anzeige wegen Nötigung/Freiheitsberaubung gute Chancen.

Anders verhält es sich natürlich, wenn man sich in besonderer Weise auffällig verhalten hat. Und für Bibliotheken gelten auch andere Regeln. Die haben da durchaus das Recht, einen Blick in die Tasche desjenigen zu werfen, bei dem die Alarmanlage am Ausgang ausgelöst hat.

mfg :)

PS.

Sory führ mein teutsch :D

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