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News: Folgenschweres Urteil

Webseiten-Betreiber riskieren bei RSS-Feeds Kopf und Kragen

Michael Nickles / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar und können elend teuer werden. Bereits die ungenehmigte Verwendung eines lumpigen Bildchens auf der eigenen Homepage, kann eine Abmahnung bescheren, die in die "Tausender" geht.

Doch selbst wer das beachtet, kann in eine bitterböse Falle tappen. Denn das Landgericht Berlin hat jetzt ein gruseliges Urteil gefällt. Webseiten-Betreiber haften auch für Urheberrechtsverstöße, die durch das Einbinden von RSS-Feeds entstehen können.

Zig Webseiten bieten solche RSS-Feeds an, durch die jedermann legal deren Inhalte anreißen kann. Auch Nickles.de bietet mehrere RSS-Feeds an (siehe RSS verstehen und einsetzen), die auch auf vielen Webseiten "mitgetickert" werden.

Ein Webseiten-Betreiber, der derlei Feeds einbindet, weiß natürlich nicht, was da so alles konkret an Inhalten reinkommt - er blendet halt beispielsweise die News von Nickles.de ein und fertig. Das Landgericht Berlin hat jetzt geurteilt, dass Webseiten-Betreiber haftbar sind, wenn in einem eingebundenen RSS-Feed urheberrechtlich geschützte Bilder drinnen sind.

Konkret ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen Nachrichten-Feed eingebunden hatte, dessen Produzent das erlaubt hatte. In diesem Feed tauchte dann ein Bild auf, an dem der Produzent keine Rechte hatte. Der Fotograf des Bildes verklagte darauf eben den Webseiten-Betreiber, der den RSS-Feed eingebunden hat.

Die Richter begründetet ihr Urteil damit, dass der beklagte Webseiten-Betreiber einen fremdem RSS-Feed eingebunden und sich dessen Inhalte dadurch zu eigen gemacht hat und deshalb auch dafür verantwortlich ist.

Dass der Beklagte beziehungsweise Verurteilte auf die Quelle des RSS-Feeds hingewiesen hat, spielte beim Urteil keine Rolle. Der komplette Urteilstext kann in der freien juristischen Datenbank openJur abgerufen werden.

Michael Nickles meint: Ein fatales Urteil. Damit kann es sich KEINE PRIVATE Person mehr leisten, einen RSS-Feed einzubinden, so sie keine Angst vor teuren Strafen hat.

Die Abmahnanwälte wird das Urteil enorm freuen. DENN: die werden im Fall von Urheberrechtsverletzungen nicht die Verfasser von RSS-Feeds verklagen sondern natürlich lieber alle Seiten, die diese RSS-Feeds nutzen - dadurch kenn mehrfach abkassiert werden (auch Nickles.de ist in so einer Sache in einen Rechtsstreit verwickelt, der seit 2008 tobt!).

In den Berichten zum Urteil wird aktuell teils viel Unsinn geredet. So wird beispielsweise empfohlen, dass Webseiten-Betreiber auf das Einbinden von RSS-Feeds mit Bildern verzichten sollten. Das ist Quatsch. Durch das Urteil müssen sie auf JEGLICHE RSS-Feeds verzichten - auch "Textpassagen" können Urheberrechtsverletzungen darstellen, es geht nicht nur um "Bilder".

Besserwisser dürfen jetzt gerne plärren, dass sie in ihrem Webseiten-Impressum einen Hinweis drinnen haben, dass sie für Inhalte Dritter keine Verantwortung übernehmen. Spätestens nach einer Verurteilung werden sie kapieren, dass Richter so eine Klausel nicht juckt.

Erfreulicherweise handelt es sich aktuell immerhin nur um ein Urteil eines Landgerichts. Und da hocken typischerweise "faule Säcke"; die einfach irgendwas aus dem Bauch entscheiden, weil sie sowieso davon ausgehen, dass jemand zum Oberlandesgericht weiterzieht, wenn er es ernst meint.

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Xdata asterix5 „Du bist der Urheber Deines Bildes Deines Balkons“
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Du hast recht, bis vor Kurzem hätte mich die Sache mit dem Fotografen überrascht.
Nur hat mein Vater mal von Problemen mit Fotos und den Rechten eines Fotografen erzählt oder zumindest angedeutet.
Obwohl es Familienbilder oder so waren.

Dies alles aus einer Zeit als an Internet noch garnicht zu denken war.
In gewisser Weise war es ein Schock so es wohl schon lange einige Probleme im Zusamenhang mit Urheberrecht gibt.

Meine Äußerungen sind aus Ärger um die unerbittlichkeit der Auslegung und der sofortigen Strafen entstanden.
Es ist außerdem schon ein Unterschied ob jemand real vorhandene Waren Materie Raubt, oder wegen eines popeligen Bildchens auf einer Kochseite in eine teure Falle gelockt wird.


Um mal bei den Fotografen zu bleiben.
Vor den Zeiten des Internets, hat sicher so mancher Fotograf garnicht gemerkt wie dolle er doch geschädigt wurde.
Weil jemand (mit seinen eigenen, aber nicht selber Fotografierten Bildern)
irgendwas gemacht hat, ohne den Urheber, den Fotografen zu fragen.
Vielleicht sogar vervielfältigt.

So gesehen sollte man seine Bilder, auch die analogen, lieber selber machen.
Seine Paß oder Bewerbungs Fotos lieber vom Automaten* und nicht vom Fotografen.

Sonst Bekommt man wohlmöglich Klagen des Urhebers wenn man sein Bewerbungsfoto im Farbdruck oder anderswie vervielfältigt.

* Oder hat der Inhaber des Fotomaton etwa die Urheberrechte am Bild?
-- Das wird nicht billig, speziell falls bei einer internetbewerbung oä. das Foto öffentlich werden sollte -- Urheberrechtsverstoß..

Mal im Ernst und ohne Hohn.
Sicher bin ich mir nicht mehr ob man alte Fotos vergrößern darf.
Also welche vom Fotografen, die man nicht selber geschossen hat.
Da hat ja anscheinend eindeutig der Fotograf Urheberrecht.


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