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News: Folgenschweres Urteil

Webseiten-Betreiber riskieren bei RSS-Feeds Kopf und Kragen

Michael Nickles / 46 Antworten / Flachansicht Nickles

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar und können elend teuer werden. Bereits die ungenehmigte Verwendung eines lumpigen Bildchens auf der eigenen Homepage, kann eine Abmahnung bescheren, die in die "Tausender" geht.

Doch selbst wer das beachtet, kann in eine bitterböse Falle tappen. Denn das Landgericht Berlin hat jetzt ein gruseliges Urteil gefällt. Webseiten-Betreiber haften auch für Urheberrechtsverstöße, die durch das Einbinden von RSS-Feeds entstehen können.

Zig Webseiten bieten solche RSS-Feeds an, durch die jedermann legal deren Inhalte anreißen kann. Auch Nickles.de bietet mehrere RSS-Feeds an (siehe RSS verstehen und einsetzen), die auch auf vielen Webseiten "mitgetickert" werden.

Ein Webseiten-Betreiber, der derlei Feeds einbindet, weiß natürlich nicht, was da so alles konkret an Inhalten reinkommt - er blendet halt beispielsweise die News von Nickles.de ein und fertig. Das Landgericht Berlin hat jetzt geurteilt, dass Webseiten-Betreiber haftbar sind, wenn in einem eingebundenen RSS-Feed urheberrechtlich geschützte Bilder drinnen sind.

Konkret ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen Nachrichten-Feed eingebunden hatte, dessen Produzent das erlaubt hatte. In diesem Feed tauchte dann ein Bild auf, an dem der Produzent keine Rechte hatte. Der Fotograf des Bildes verklagte darauf eben den Webseiten-Betreiber, der den RSS-Feed eingebunden hat.

Die Richter begründetet ihr Urteil damit, dass der beklagte Webseiten-Betreiber einen fremdem RSS-Feed eingebunden und sich dessen Inhalte dadurch zu eigen gemacht hat und deshalb auch dafür verantwortlich ist.

Dass der Beklagte beziehungsweise Verurteilte auf die Quelle des RSS-Feeds hingewiesen hat, spielte beim Urteil keine Rolle. Der komplette Urteilstext kann in der freien juristischen Datenbank openJur abgerufen werden.

Michael Nickles meint: Ein fatales Urteil. Damit kann es sich KEINE PRIVATE Person mehr leisten, einen RSS-Feed einzubinden, so sie keine Angst vor teuren Strafen hat.

Die Abmahnanwälte wird das Urteil enorm freuen. DENN: die werden im Fall von Urheberrechtsverletzungen nicht die Verfasser von RSS-Feeds verklagen sondern natürlich lieber alle Seiten, die diese RSS-Feeds nutzen - dadurch kenn mehrfach abkassiert werden (auch Nickles.de ist in so einer Sache in einen Rechtsstreit verwickelt, der seit 2008 tobt!).

In den Berichten zum Urteil wird aktuell teils viel Unsinn geredet. So wird beispielsweise empfohlen, dass Webseiten-Betreiber auf das Einbinden von RSS-Feeds mit Bildern verzichten sollten. Das ist Quatsch. Durch das Urteil müssen sie auf JEGLICHE RSS-Feeds verzichten - auch "Textpassagen" können Urheberrechtsverletzungen darstellen, es geht nicht nur um "Bilder".

Besserwisser dürfen jetzt gerne plärren, dass sie in ihrem Webseiten-Impressum einen Hinweis drinnen haben, dass sie für Inhalte Dritter keine Verantwortung übernehmen. Spätestens nach einer Verurteilung werden sie kapieren, dass Richter so eine Klausel nicht juckt.

Erfreulicherweise handelt es sich aktuell immerhin nur um ein Urteil eines Landgerichts. Und da hocken typischerweise "faule Säcke"; die einfach irgendwas aus dem Bauch entscheiden, weil sie sowieso davon ausgehen, dass jemand zum Oberlandesgericht weiterzieht, wenn er es ernst meint.

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Olaf19 Joerg69 „ Ich danke Dir für die treffende Beschreibung eines Zustandes des...“
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Tag Jörg, hier geht leider grad einiges Durcheinander:

Du bist ja ein Musterbeispiel für territoriale Verbundenheit. Andere haben sich längst von ihrer *.de-Domain verabschiedet und ins Ausland umgehostet. Auf solche Leute wie Dich kloppen die dümmlichen Gehirnmaterialen ein, bis keiner mehr in D ist, und dann auch keine Steuern mehr hier zahlt.

Wie out-freyn weiter oben schon schrieb - wenn du eine ladungsfähige Anschrift in D hast, dann bist du auch an die hiesigen Gesetze gebunden. "Umhosten" in die Karibik oder nach Absurdistan hilft da nicht, es sei denn, du selbst ziehst mit dorthin. Das Gleiche gilt natürlich für das Thema Steuern zahlen.

Ich weiß nicht, ob es eine so tolle Idee ist, aus steuerlichen Gründen auszuwandern.

Länder mit vergleichbaren, für unsere Begriffe annehmbaren Lebensbedingungen haben i.d.R. auch ein vergleichbares Steuersystem. Die Schweiz mag steuerlich günstiger sein, ist ansonsten aber dermaßen teuer, da kannst du auch gleich hierbleiben und dafür lieber mehr Steuern zahlen.

Deutschland ist alles in allem gar nicht so übel. Nur diese schwachsinnige Gesetzgebung und Rechtsprechung in Fragen der neuen Medien sollte man hierzulande allerdringendst überdenken. Sonst verpassen wir hier irgendwann den technologischen Anspruch.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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