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HarzIV und Wetten

jueki / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Kölner Landgericht hat nun das Urteil bestätigt, nach dem HarzIV- Empfänger an keinen Wetten mehr teilnehmen dürfen, die ihre Verhältnisse übersteigen.
Gut, Papi hat ein Machtwort gesprochen, um seine Kinderchen zu schützen.
Was mich nun aber interessiert:
Können wir auf ein weiteres Urteil hoffen, welches Banken und anderen ebensolche Spekulationen mit Geld, welches denen nicht gehört, zu unternehmen?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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neanderix Karlheinz5 „Von mir aus kannst du beides als Sozialleistungen bezeichnen, es geht hier aber...“
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Von mir aus kannst du beides als Sozialleistungen bezeichnen,

sie SIND beide Sozialleistungen.

s geht hier aber um den Unterschied zwischen einem Anspruch den man sich [durch Beiträge=Versicherung] erwerben muss (ALG I) und einem Anspruch ohne besondere Bedingungen (ALG II).

richtig: ALGI sozialleistung aus Versicherung, ALG II=sozialleistung aus Steuergeldern.

Warum ALG I keine Sozialleistung sein soll, müsstest du mal näher begründen; es wird allgemein als Sozialleistung geführt, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zählen zu den Sozialabgaben.
Also?

Volekr
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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So ein Blödsinn. Karlheinz5