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Umfrage mit Gewinnmöglichkeit

barrios / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade meine Diplomarbeit an der Uni über Videospielkonsolen und brauche dabei Unterstützung bei einem Fragebogen. Es dauert nur ca. 6 Minuten, den Fragebogen auszufüllen und man kann etwas gewinnen. Bitte folgt dem Link:

http://ww3.unipark.de/uc/Standardisierungskampf/

Danke fürs Ausfüllen!

notar barrios „Umfrage mit Gewinnmöglichkeit“
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Als Rechtsanwalt (frühberentet) habe ich gerade ein wenig Zeit und bitte höflich binnen einer Woche um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lautet der offizielle Name der in Rede stehenden Universität ?

2. Für welchen Fachbereich sind Sie immatrikuliert?

3. In welchem Fachsemester befinden Sie sich ?

4. Wie lauten die Namen des Dekans, des Prodekans und des Prädekans ?

5. Haben Sie Ihr Anliegen (vorher) mit dem Datenschutzbeauftragten dieser Universität abgestimmt ?

6. Wer zeichnet verantwortlich für den Schutz der von Ihnen derart gesammelten Daten ?

7. Ist Ihnen bekannt, daß Datenausspähung strafbar ist ?

8. Wie heißt der Assistent Ihres Professors und der Professor selbst ?

9. In welchem Fachsemester befinden Sie sich derzeit ?

10. Beziehen Sie BaföG ?

11. Sind Sie vorbestraft ?

12. Was bitte genaus ist "man kann etwas gewinnen" ?

13. Kennen Sie das Substantiierungsgebot ?

14. Wissen Sie, daß eine Verletzung des Substanttierungsgebots u.U. eine Verletzung nach § 1 des UWG darstellt ?

15. Von welcher Anwaltskanzlei werden Sie ggfls. permanent vertreten ?

16. Ist diese RA-Kanzlei evtl. an einem deutschen Oberlandesgericht zugelassen ?

Die Beantwortung dieser wenigen Fragen dauert nur ein paar Minuten und es geht ganz rasch. Im positiven Fall gibt's hier auch etwas Tolles zu gewinnen; im negativen Fall leider ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Datenausspähung ( § 202a StGB - Freiheitsstrafe bis zu drei (!) Jahren ); zudem Schadensersatz,
Unterlassungsklage, Zwangs-Exmatrikulation etc. pp.

Der Verdacht eines Eingehungsbetrugs gem. § 263 StGB ist u.U. auch gegeben.

Nun, jetzt sind Sie, sehr geehrter barrios, am Zug.

MfG

der Notar