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Abmahnung wegen privatem Autoverkauf (Autoscout)?

torsten40 / 105 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
mein Bruder kauft und verkauft seine Autos bei Autoscout. Nun hat er in den letzen 6 Monaten 5 Autos bei Autoscout24 verkauft. Er ist seit Jahren als privater Verkäufer angemeldet. Angeben wurde neben den üblichen Fahrzeug Daten auch immer dieselbe Handynummer von Vodafone.
Das Vodafone Handy läuft über den Namen meiner Schwester. Der Autoscout Account ist der von meinem Bruder. Er nutzt nur das Handy meiner Schwester.

Gestern flatterte ein Brief von den Anwänten JuS Volker Scholms (Steffen Böhnenstedt) in den Briefkasten meiner Schwester. Es wurde behaputet Sie würde gewerblichen Handel mit Autos betreiben. Die KFZ-Innung Niederbayern habe die Anwälte beauftragt.
Es ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Dazu kommt ein ellenlanger Text 10-11 Seiten. Auf 6-7 Seiten werden die AGB´s von Autoscout erläutert. Dabei waren auch Kopien der Angebote bei Autoscout. Die Rechnung beläuft sich lediglich auf eine Abmahngebühr von ca. 800€

Das kuriose an dieser Geschichte ist, die müssen die Adresse über die Handynummer bekommen haben, da die meine Schwester angeschrieben. Wäre es über Autoscout gegangen hätten die meinen Bruder angeschrieben. Vielleicht liege ich auch falsch.
Dazu zu sagen ist, mein Bruder hatte nie ein Auto länger als 2-3-4 Monate, dann hatte er die wieder verkauft und ich einen anderen gekauft. Das seit ca 15 Jahren.

Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich bin der Meinung, sollte mein Bruder tatsächlich geweblich Handeln (was er natürlich nicht macht) und als privater Verkäufer angemeldet sein, wäre es doch Steuerhinterziehung, und das Finanzamt würde sich einschalten.

Meine Schwester hatte bereits dort angerufen, die haben ihr am Telefon gesagt, sie habe 3 Möglichkeiten:
1. Bezahlen
2. Die Mahnung umschreiben lassen
3. Einen guten Anwalt suchen

letzteres habe ich beiden geraten

Für mich riecht das schwer nach einer neuen Masche, um an anderer Leute Geld zu kommen. Zumal die auch nur die Adresse über Vodafone haben können. Doch wie kann man da am Besten vorgehen?

Einen fast identischen Thread gibt es auch im motor-talk Forum, doch der ist von 2008.

Danke torsten

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mawe2 Olaf19 „Ergänzend dazu: 5 Festplatten fallen ja schon an, wenn man nur einmal 2 PCs...“
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Hi Olaf,

Nur - Verluste kann auch ein gewerblicher Händler machen. Dann kann er sich aber auch nicht hinstellen und sagen, mein Ladengeschäft ist nur ein Hobby, ich habe Verlust gemacht.

Ein gewerblicher Händler muss seine Verluste auch nicht mit dem Verweis auf ein Hobby darstellen.

Verluste können ganz normal in die Steuererklärung einfließen. Sollte im laufenden Kalenderjahr ein Minus unterm Strich stehen, können diese Verluste sogar in die kommenden Jahre mit übernommen werden ("Verlustvortrag"). Wenn dann wieder Gewinne entstanden sind, werden die solange mit den früheren Verlusten verrechnet, bis diese "aufgebraucht" sind.

Für die Frage, ob es gewerblich ist oder nicht ist aber weniger interessant, ob es Gewinn oder Verlust bringt sondern ob es regelmäßig und mit GewinnerzielungsABSICHT ausgeführt wird.

Wenn jemand 15 Jahre (!!!) so wie beschrieben Autos kauft und verkauft, kann man wohl mit Fug und Recht von "Regelmäßigkeit" sprechen.

Ob derjenige eine Gewinnerzielungsabsicht hatte, ist schwerer nachzuweisen. Man könnte einerseits sagen: Er hatte diese Absicht, sie hat sich nur nicht verwirklicht. Man könnte auch sagen: Diese Absicht bestand nie, deswegen gab es auch keine Gewinne.

Die Frage ist dann aber: Wovon lebt derjenige denn überhaupt? Wenn ich einen soliden Vollzeitjob mit hinreichendem monatlichen Einkommen habe, kann ich einen Richter eher von Hobbytätigkeit überzeugen als wenn das nicht der Fall wäre.

Gruß, mawe2

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