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News: Diesmal andersrum

Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs

Michael Nickles / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Nutzung von fremden WLANs ist eine heikle Sache - je nach "Richter" fallen Urteile recht unterschiedlich aus. Das Wuppertaler Landgericht hat jetzt mal eine erfreuliche Entscheidung gefällt: wer ein offenes WLAN verwendet, macht sich dadurch nicht strafbar.

In solchen Fällen wird häufig drum gestrittenen, ob so was einen Verstoß gegen die "Telekommunikationsgesetze" darstellt. Das beinhaltet unter anderem ein "Abhörverbot" - Nachrichten die für Fremde bestimmt sind, dürfen nicht abgehört werden. Strittig dabei ist, was unter Nachrichten zu verstehen ist - ein WLAN-Router teilt eigentlich bestenfalls mit, über welche IP-Adresse eine Verbindung ins Internet erfolgt und keine "persönlichen Nachrichten".

Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte. Dem Kläger entstand dadurch allerdings kein nennenswerter Schaden, da er über eine Flatrate verfügte. Dabei hat der Beklagte offensichtlich Glück gehabt. Heise verweist im Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgericht Wuppertal aus dem Jahr 2007.

Da fiel die Entscheidung der Richter noch komplett andersrum aus, ein Nutzer eines freien WLANs wurde damals wegen "strafbarem Abhören von Nachrichten" verurteilt. Immerhin kam es damals nur zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt - der "Schwarzsurfer" wurde also nur verwarnt und ihm nur im Wiederholungsfall mit Strafe gedroht.

Sein Laptop wurde laut Heise allerdings als Tatwerkzeug eingestuft und deshalb einkassiert. Das Urteil zum aktuellen Vorfall kann auf der Webseite der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf nachgelesen werden: AG Wuppertal, Beschluss 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08, 03.08.2010

Michael Nickles meint: Wieder mal eine sehr bizarre Geschichte. Da hatte also einer offensichtlich ein offenes ungesichertes WLAN und ein "Nachbar" surfte schwarz mit. Offene Fragen dabei: Warum hat der Kläger sein WLAN nicht dicht gemacht?

Wollte er das nicht oder hatte er nicht das dafür nötige technische Wissen? Und wenn er dieses Wissen nicht hatte - wie hat er dann mitgekriegt, wer sein WLAN eigentlich "unbefugt" nutzt?

Auf jeden Fall ist erfreulich, dass es inzwischen anscheinend Richter gibt, die genug technisches Wissen haben, um solche Fälle vernünftig beurteilen zu können.

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Hassashin Michael Nickles „Gericht erlaubt Schwarzsurfen in offenen WLANs“
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Die Wuppertaler Richter sahen es ebenfalls so und lehnten die Klage ab. Die entstand soweit bekannt, weil ein Laptop-Nutzer das ungesicherte WLAN eines Nachbars zum "Schwarzsurfen" genutzt hatte.

Da wurde weder schwarz gesurft noch das WLAN gehackt, das Notebook hat einfach nur das gemacht, was es soll: sich mit dem Netz mit dem besten Signal verbinden. Mehr Details dazu gibt es auf ZDNET:
http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_surfen_in_offenen_wlans_landgericht_wuppertal_weist_beschwerde_zurueck_story-39002364-41539563-1.htm

Zum Kotzen finde ich, dass man je nach Gericht wegen Computerspionage oder "Schwarzsurfen" verurteilt wird oder aber frei gesprochen wird, weil das WLAN ja offen war. Oder aber als WLAN-Betreiber verurteilt wird, weil man seinen Router nicht extra absichert, sondern mit den unsicheren Firmeneinstellungen betreibt, und darüber dann z.B. Musik getauscht wird.

Und das alles für den gleichen Tatbestand: Surfen über offene WLANs.

Ich stelle mir gerade vor, ich komme an eine Straßenkreuzung, geradeaus ist mitten auf der Fahrbahn eine Absperrung, links ist trotz Abbiegerspur und grüner Ampel wegen Einbahnstraße die Einfahrt verboten, rechts ist nur frei für Anlieger ab 85 Jahren in Begleitung ihrer Eltern, aber nur zwischen Mitternacht und Viertel vor 4, wenden darf ich aber auch nicht, weil da ein "Wenden verboten"-Schild hängt.

Während ich noch auf der Kreuzung stehe und rätsele, wie ich denn nun eigentlich weiterkommen soll, kommt der Abschleppdienst und ich bekomme ein Bußgeld wegen Verkehrsbehinderung. Dolle Wurst.

Die momentane Rechtsprechung erinnert an einmal Hü, einmal Hott und dann wieder Überzwerch. Sowohl als Surfer als auch als Besitzer eines WLAN-Routers steht man zur Zeit doch immer mit einem Bein vor Gericht.

Danke an Rot-Grün, Schwarz-Rot und vor allem Brigitte Zypries, die mit ihren wirren, schwammigen und widersprüchlichen Internet- und Urheberrechtsgesetzen die Verwirrung bis heute komplett gemacht haben.

Ich soll zum Beispiel Kinderpornoseiten melden, falls ich über welche stolpere, bin aber gleichzeitig schon fast im Knast, weil ich die Bildchen ja in den Browsercache "heruntergeladen" habe.

Kein Wunder, dass kein Schwein mehr durchblickt und das Publikum einfachen Lösungen wie in "Tatort Internet" hinterher rennt.

Gruß
Hassashin

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Was lange gärt, wird endlich Wut.
Gruß Hassashin -- Farcebook ist die Pest des Internet und gehört ausgerottet.
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