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News: Passiert jetzt was?

Justizministerin will neues Gesetz gegen Abzocker

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Jahren wird über Abzocke im Internet berichtet und aufgeklärt, was Brauchbares rausgekommen ist dabei noch nicht. Unverändert werden Leute in Abo-Fallen gelockt, der Download einer "kostenlosen Freeware" führt beispielsweise zu einem 1-2 Jahresabo für 100 Euro und mehr.

Die billige Masche dabei ist praktisch immer die, dass die anfallenden Kosten im Kleingedruckten verbuddelt werden. Oder sie sind auf der Seite so geschickt platziert und "eingefärbt", dass sie leicht übersehen werden. Abgezockte, die vor Gericht ziehen und wegen arglistiger Täuschung klagen, erleben dabei eventuell ihr blaues Wunder. Im März 2009 fällte das Landgericht Frankfurt beispielsweise ein "spektakuläres" Urteil.

Es ging um eine Webseite mit einem Gewinnspiel, bei dem nur im Kleingedruckten erklärt wurde, dass die Teilnahme kostenpflichtig ist. Das Gericht urteilte, dass so eine Vorgehensweise inzwischen "normal" sei, also dass anfallende Kosten nur "versteckt" und nicht direkt sichtbar mitgeteilt werden (siehe Frankfurter Gericht: Abofallen sind okay).

Jetzt kommt wieder mal ein bisschen Bewegung in den Kampf gegen Abzocker im Internet. Laut Bericht der Süddeutschen will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihnen mit einer "Hinweispflicht" und "Klick-Bestätigung" das Handwerk erschweren. Anbieter sollen gesetzlich gezwungen werden, anfallende Kosten stets deutlich sichtbar mitzuteilen.

Und es soll ein Mausklick auf die Preisangabe nötig sein, um ein Geschäft abzuschließen. Es soll also sichergestellt werden, dass Kunden wissen, dass sie blechen müssen.

Michael Nickles meint: Gute Idee, aber für die Tonne - da kommt nichts raus dabei. Ich erinnere mich mal ans Jahr 2005. Da hat die Kommission für Jugendmedienschutz 53 Klingelton-Werbungen im TV untersucht und dabei festgestellt, dass alle gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Verboten ist beispielsweise Werbung mit unmittelbarer Kaufaufforderung an Kinder und Jugendliche. Erkannt haben die Jugendschützer auch, dass sie Kaufbedingungen bei Klingelton-Werbung typischerweise nur kurz und unlesbar eingeblendet werden (siehe Sweety und Schnappi gehts an den Kragen).

Was dabei schließlich rausgekommen ist, erkennt man leicht an den aktuellen TV-Werbungen für Klingeltöne und "Nacktscanner": nichts. Die Nutzungsbedingungen werden heute "gefühlt" noch kürzer und noch unleserlicher eingeblendet.