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News: Böse Überraschung

Microsoft erhält Patent für GPU-Videoencoding

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

An der Idee, die Rechenleistung von Grafikprozessoren auch für andere Zwecke zu nutzen, wird bereits seit Jahren getüftelt. Die nötigen Programmierschnittstellen zum Anzapfen von GPUs gibt es bereits eine Weile, Anwendungen die GPU-Rechenleistung nutzen sind allerdings nach wie vor rar.

Eines der interessantesten Einsatzgebiete ist unter anderem die Nutzung von GPU-Leistung bei rechenintensiver Videodaten-Verarbeitung. Inzwischen gibt es sogar kostenlose Freeware-Endcoder, die GPU-Rechenleistung nutzen können - beispielsweise den Mediacoder.

Jetzt ergibt sich für die Entwickler solcher Lösungen leider ein ärgerlicher Bremsklotz. Microsoft wurde jetzt ein Patent zugesprochen, dass elementar die Nutzung von GPUs für Videoencoding beschreibt. Die Patentschrift kann hier eingesehen werden: Accelerated video encoding using a graphics processing unit.

Zwar gibt es das schon längst, laut Bericht von ConceivablyTech hat Microsoft dieses Patent allerdings bereits 2004 eingereicht. Generell umfasst das Patent alle erdenklichen Methoden, wie GPUs für Videoverarbeitung genutzt werden können.

Michael Nickles meint: Verdammt ärgerlich - gerade jetzt wo HD-Videos, HD-Fernseher und Co den Massenmarkt erobern und es wie gesagt sogar bereits Freeware-Lösungen gibt.

Die Nutzung von GPU-Rechenleistung beschleunigt Videoencoding um ein Vielfaches, ist also verdammt wichtig. Dass Microsoft dieses "Trivialpatent" eingeheimst hat, ist ein schwerer Schlag für die ganze Computerwelt. Das betrifft gleichermaßen Betriebssystem- wie Anwendungsentwickler.

Es ist also absehbar, dass HD-Videoencoding nur noch mit Windows und Microsoft-Videosoftware funktionieren wird. "Kleine" Entwickler werden kaum eine Chance haben, immense Lizenzgebühren an Microsoft abzudrücken.

Aber so funktioniert das halt nun mal mit Patenten. Microsoft hat die Methode anscheinend halt als erster patentieren lassen. Dass das Patent erst nach geraumer Zeit erteilt wurde, in der bereits mehrere Lösungen entstanden, spielt dabei keine Rolle.

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