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News: Dumme Lücke im Gesetz

Frankreich: "Three Strikes"-Behörde kassiert dritten Lacher

Michael Nickles / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Mai 2009 wurde in Frankreich nach langen Diskussionen das umstrittene "Three-Strikes"-Gesetz verabschiedet (siehe Frankreich: Angst vor dem dritten Mal). Wer beim Runterladen urheberrechtlich geschützten Zeugs erwischt wird, kriegt erst mal zwei Mahnungen.

Beim dritten Mal wird dann die Internet-Leitung gekappt. Zur Überwachung von illegalen Downloads wurde in Frankreich eine neue Behörde namens "Hadopi" (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) geschaffen. Die "Hadopi"-Nummer hat bereits für diverse Lacher gesorgt.

Noch im April 2009 wurde das Gesetz mit 21 zu 15 Stimmen abgelehnt. Absurder Hintergrund dabei: die Abstimmung fand einen Tag vor Beginn der Parlamentsferien statt und da hatte die Masse der Politiker wohl keinen Bock zum Abstimmen. Erst bei der Abstimmungs-Wiederholung im Mai wurde das Gesetz schließlich mit 296 zu 233 Stimmen durchgewunken.

Der zweite Lacher wurde im Januar 2010 ausgelöst. Da kam raus, dass die Hadopi-Behörde selbst ein Urheberrechtsverbrecher ist. Im Hadopi-Logo wurde eine geschützte Schriftart namens "Bienvenue" verwendet, für die nicht gezahlt wurde (siehe Urheberrechtsschützer verletzen selbst Urheberrecht).

Vor wenigen Tagen hat die Hadopi-Behörde schließlich damit begonnen, ihre "blauen Briefe" an "Internetverbrecher" rauszulassen. Es hat nach Verabschiedung des Gesetzes also über ein Jahr gedauert, bis die ersten erwischt wurden. Und natürlich wurde damit wieder die Diskussion angeheizt, ob IP-Adressen ein zuverlässiger Nachweis für Rechtsverstöße sind.

Gleichzeitig hat die Hadopi-Behörde ihren dritten Lacher produziert. Der französische Internetanbieter "Free" weigert sich, die Warn-Emails der Hadopi an seine betroffenen Nutzer weiterzuleiten. Free hat anscheinend eine Lücke im Gesetz entdeckt. Internetanbieter sind mit dem Gesetz lediglich gezwungen bei entdeckten Urheberrechtsverletzungen der Hadopi die Email-Adressen der Betroffenen zu übermitteln.

Anschließend will die Hadopi ihre Warn-Emails wohl über den jeweilig zuständigen Provider leiten, damit sicher gestellt ist, dass die Warnstufe durchgeführt wurde. Free weigert sich allerdings die Mails der Hadopi weiterzuleiten, weil es laut Gesetzestext wohl keine Verpflichtung dazu gibt und für den Fall einer Weigerung auch keine Strafe für die Internetanbieter definiert ist.

Michael Nickles meint: Jetzt geht es in Frankreichs Internet-Branche natürlich rund. Die Konkurrenz von Free schimpft anscheinend bereits ordentlich, dass sich Free mit seiner Weigerung einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Dass Free mit der Masche langfristig durchkommt, ist sehr zu bezweifeln. Sollte das Gesetz tatsächlich lückenhaft sein, wird es gewiss rasch nachgebessert.

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