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Homepage für Unternehmen programmiert und abgezockt...

ms-user / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe am Anfang des Jahres einen Anruf von einem Geschäftsführer bekommen, bei dem ich bereits als Stundenkraft, bzw.Handlungsgehilfe §59 HGB tätig war.
Seine Homepage wurde deaktiviert, vermutlich weil er die Rechnung nicht bezahlte.

Telefonisch und auch persönlich versicherte er mir, er würde mir das gleiche zahlen, wie bei dem Job, mit Vertrag, vor einem Jahr.

Da er vorher zahlte, wenn auch nicht immer pünktlich, habe ich ihm die Homepage neu programmiert.

Als die Homepage fertig war, bedankte er sich freundlich, mit Kaffee und Kuchen und versicherte mir, die Moneten an die ihm bekannte Bankverbindung zu überweisen.

Nach 6 Wochen habe ich nach gefragt, auch schriftlich, bitte gedulden sie sich, Geld kommt!

Wieder ein paar Wochen später, meinte er, wir hätten nieee was ausgemacht.

Daraufhin habe ich Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, wo letzte Woche die Güteverhandlung war.
>Sein Anwalt behauptete schriftlich und auch persönlich, ich habe die Programmierung aus Gefälligkeit gemacht, hätte vorher auch nieee Ansprüche geltend gemacht! Arbeitsvertrag hätte ich auch nicht, müsse ich beweisen...

Er habe mich auch niee angerufen, wir hätten uns "zufällig" Downtown getroffen.

Was bitte sagen die Experten dazu?



ChrE ms-user „Homepage für Unternehmen programmiert und abgezockt...“
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Hallo,

Dumme Sache.

Aber du müsstest ja noch Quelltexte, HTML-Code, Datenbankeninhalte usw. haben.
Vielleicht hast Du ja auch Deinen Quellcode kommentiert. Das ist ja wie ein Wasserzeichen.

Es ist also unbestreitbar, dass Du etwas für den Mann gemacht hast.
Das ist erst mal wichtig.

Und dann, wie schon gesagt, haben auch mündliche Verträge Gültigkeit.
Es wird auf einen Vergleich hinauslaufen.

> ich habe die Programmierung aus Gefälligkeit gemacht

Ist ja auch die Frage, wie viele Arbeitsstunden du benötigt hast...
Ab einen gewissen Level gilt "Gefälligkeit" nicht mehr.

> Er habe mich auch niee angerufen, wir hätten uns "zufällig" Downtown getroffen.

Das ist ja unbestritten. Klar ist aber, dass du eine komplexe Arbeit für ihn
ausgeführt hast, die ziemlich viel Zeit in Anspruch nahm.
So was muss ja auch mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Das geht nicht mit "zufälligen Treffen".
Je mehr Details du vom Arbeitsprozess vorweisen kannst, um so besser für dich.


Gruss

ChrE