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News: Tipps gegen Jobverlust

5 Millionen wollen Fußball-WM am Arbeitsplatz verfolgen

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Das mit der privaten Nutzung des Internet am Arbeitsplatz ist eine heikle Sache. Eine gesetzliche Regulierung gibt es nicht, es kommt auf den jeweiligen Arbeitsvertrag, die Toleranz des Arbeitsgebers an.

Im ärgsten Fall, kann private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu einer unverzüglichen Kündigung führen. Geht es in so einem Fall vor Gericht, wird als Urteilsgrundlage häufig drüber gestritten, in welchem Ausmaß das Internet privat genutzt wurde - und da können sich die Angaben (Ansichten) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer natürlich gehörig unterscheiden.

Der Bitkom hat jetzt mal analysieren lassen, wie es die Deutschen mit dem Surfen am Arbeitsplatz so handhaben. Ergebnis: jeder Zweite surft auch privat und gar fünf Millionen Fußball-Fans planen es, die Weltmeisterschaft per PC am Arbeitsplatz zu verfolgen - anhand Online-Berichten, Ticker und natürlich auch Live-Videoübertragungen.

Damit das Fußballfieber nicht zum "Jobverlust" führt, hat die Bitkom ein paar Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengefasst, die aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung abgleitet wurden. Hier im Kurztext:

1. Entscheidung über private Nutzung des Internets: liegt alleine beim Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, privates Surfen zuzulassen. Dabei hat er beliebigen Spielraum, kann Surfen komplett verbieten, erlauben oder auf bestimmte Seiten und Webangebote beschränken.

2. Fehlende Regelung. Gibt es keine konkrete Vereinbarung, gehen Gerichte eher davon aus, dass ein private Nutzung unzulässig ist. Der Grundsatz: was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt sozusagen als unzulässig.

3. Absicherungs-Möglichkeiten: Im Zweifelsfall sollten sich Arbeitnehmer bei der Personalabteilung sachkundig machen. Der Bitkom rät Arbeitgebern, privates Surfen am Arbeitsplatz klar zu regeln. Beispielsweise im Arbeitsvertrag oder durch eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

4. Dürfen Arbeitgeber überwachen? Generell darf ein Arbeitgeber das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters überwachen - egal ob private Internet-Nutzung erlaubt ist oder nicht. Ist privates Surfen verboten, ist allerdings eine stichprobenartige Überwachung zulässig. Eine systematische Überwachung von Surfverhalten und Email-Verbindungsdaten ist verboten. Ebenso eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten innerhalb von Firmen.

5. Wann Kündigung droht. Der Bitkom macht klar, dass intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis, eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen kann. Eine fristlose Kündigung ist allerdings nicht möglich. Zuvor braucht es zumindest eine Abmahnung.

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Heul doch! The Wasp
violetta7388 Michael Nickles „5 Millionen wollen Fußball-WM am Arbeitsplatz verfolgen“
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Hallo cyklops,

es gib sohne und sohne (Schwäbisch: solche und solche). Die einen dürfen ungestraft stundenlang auch auf den schmudddeligsten Seiten surfen, während die anderen bereits bei einer privaten e-mail abgemahnt und / oder entlassen werden.

So einfach ist das im heutigen Geschäftsleben und das hat nichts mit Ehrgeiz oder Pflichtbewußtsein zu tun.

MfG.
violetta

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