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Köhler für milit. Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen!

gelöscht_300542 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Man höre und staune! Nachdem schon der einstige Aussenminister Struck davon faselte, dass Deutschland auch am Hindukusch verteidigt werden müsste, verlagert ein aktuelles Interview des Bundespräsidenten die Diskussion um den Afghanistan-Einsatz in ganz neue Dimensionen. Grob zusammengefasst sagte Köhler, "dass deutsche Wirtschaftsinteressen in Zukunft Kriegseinsätze rechtfertigen werden".

Hier das original Interview als Ton-Aufzeichnung(ab ca. Min. 3):

http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=3&broadcast=348714&datum=20100522&playtime=1274507517&fileid=c6f918db&sendung=348714&beitrag=1188780&/

Hier nochmal Köhlers Aussage zum nachlesen:

"Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg."

Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,696982,00.html

mfg :)


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gelöscht_300542 jueki „ Wobei, und das sollte uns allen klar sein, dieser Rahmen im Bedarfsfall...“
Optionen
Wobei, und das sollte uns allen klar sein, dieser Rahmen im Bedarfsfall beliebig interprediert wird.

Diese Gefahr besteht. In diesem Fall träte meiner Meinung nach Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes in Kraft. Und wie dieser dann vom Volk ausgelegt wird, werden Verfassungs-Bösewichte dann am eigenen Leib zu spüren bekommen.


Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Gliederung.Artikel 20.(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


mfg :)
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