Fernsehen, Smart-TV, Mediacenter, Streaming-Dienste 7.414 Themen, 36.746 Beiträge

News: Happy Birtday

Youtube ist fünf Jahre alt

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Videoportal Youtube ist aus dem Internet kaum noch wegzudenken. Und dabei wurde Youtube gerade erstmal vor 5 Jahren gestartet und bereits eineinhalb Jahre danach von Google zum Rekordpreis von 1,5 Milliarden Dollar gekauft.

Und anlässlich des 5jährigen Geburtstags vermeldet Youtube jetzt gigantische aktuelle Zahlen und Fakten. Gemäß Alexa-Ranking nimmt Youtube inzwischen den dritten Platz der meistbesuchten Webseiten ein, über 2 Milliarden Videos werden täglich abgerufen.

Techcrunch hat die spannendsten Fakten und Meilensteine zusammengetragen.

Beispielsweise, dass das erste auf Youtube hochgeladene Video gerade mal 19 Sekunden lang war und bereits 2,6 Millionen Mal angeguckt wurde, obgleich es alles andere als spektakulär ist:

Und diese Abrufzahl ist sogar noch "gering". Rekordhalter ist Momentan Lady Gaga's "Bad Romance"-Clip, der schon über 185 Millionen Mal geguckt wurde.

Zum Jubiläum wurde auf Youtube ein neuer Videokanal eingerichtet: Fünf Jahre. Dort sind Youtube-Mitmacher eingeladen, ihre eigene Youtube-Story mitzuteilen, in einer Videobotschaft zu erklären, was sie von Youtube halten.

Quelle: Fünf Jahre

Michael Nickles meint: Happy Birthday Youtube, eine Wahnsinns-Nummer! Ich kann mich noch gut dran erinnern, wie Google damals für verrückt erklärt wurde, Youtube zum Irrsinns-Preis zu kaufen. Denn jeder fragte sich, wie man mit so was Geld verdienen können soll.

Für mich am erstaunlichsten bei Youtube: der enorme Mut, den dessen Gründer hatten, urheberechtliche Bedenken gnadenlos außer Acht zu lassen. Youtube ist nicht durch "User-Videos" groß geworden, sondern schlichtweg durch geklautes Material. Aber die Mühlen der Justiz mahlen halt langsam.

So konnte der Laden schneller verkauft werden, als der große "Hammer" runter rummste. Und der Käufer Google hatte halt genug Kleingeld in der Kasse um sich auf beliebig lange Rechtstreits einzulassen.

bei Antwort benachrichtigen