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News: Neues Horrorszenario

Fristlose Kündigung wegen Linux-Download?

Michael Nickles / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Download einer "Hacker-Software" hat den Mitarbeiter eines Unternehmens seinen Job gekostet. Gemäß Mitteilung der Kanzlei Dr. Bahr hat der Mitarbeiter das "kritische Tool" auf seinen Dienst-Laptop runtergeladen.

Blöderweise stellte sein Arbeitgeber das fest und es folgte eine fristlose Kündigung. Der Betroffene zog darauf vors Gericht und hatte Pech.

Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig ist. Begründet wurde das Urteil unter anderem mit Bezug auf den Paragraphen § 95a Abs.3 des Urherberrechtgesetzes.

Bereits das "Runterladen" der Hacker-Software auf den Dienst-Laptop ist also bereits ein Delikt, sie muss nicht auch installiert werden. "Verurteilt" wurde auch, dass der Mitarbeiter sich damit quasi die Möglichkeit geschaffen hat, Passwörter zu knacken, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und Betriebsgeheimnisse auszuspionieren.

Michael Nickles meint: Nochmals: er hat diese "Hacker-Software" offensichtlich nicht eingesetzt, sie nicht mal installiert sondern nur runtergeladen! Aus dem Bericht geht leider nicht hervor um welches "illegale" Tool es sich konkret gehandelt hat. Dubios ist die Urteilsbegründung der Richter beziehungsweise der Bericht der Kanzlei Dr. Bahr in gewisser Weise auf jeden Fall.

Denn: beim Paragraph 95a geht es eigentlich um Knack-Werkzeuge, mit denen sich "Kopierschutzmechanismen" austricksen lassen. Konkret also beispielsweise Tools, mit denen sich beispielsweise eine kopiergeschützte DVD duplizieren lässt. Seit Verschärfung der Urheberrechtsgesetze vor einigen Jahren ist es ausdrücklich verboten, derlei Tools anzubieten oder Methoden zu erklären, mit denen sich Kopierschutzmechanismen austricksen lassen.

§95a bezieht sich also nicht auf sogenannte "Hacker-Werkzeuge", mit denen sich Passwörter umgehen, Betriebsgeheimnisse ausspionieren lassen. Um derlei Delikte kümmert sich eigentlich der sogenannte "Hackerparagraph": § 202a. Der verbietet es pauschal sich unbefugt Zugang zu gesicherten Daten zu verschaffen.

Am heikelsten ist dabei der Folgeparagraph § 202c. Der stellt es bereits unter Strafe, wenn man sich ein "Hacker-Tool" beschafft. Okay - ich bin kein Jurist. Aber die Urteilsbegründung mit dem Bezug auf den $95a und Verweis auf die Möglichkeit "Passwörter zu knacken", passt irgendwie nicht zusammen.

Sollte der gekündigte Mitarbeiter nur so was wie ein "DVD-Kopier-Tool" installiert haben, lässt sich daraus ein grässliches Horrorszenario basteln. Und zwar, dass man bereits durch Runterladen einer "ungeeigneten" Linux-Distribution/Version auf einen Dienst-Laptop oder Firmen-PC seinen Job verlieren kann.

Denn: manche Distributionen haben den "verbotenen Code" drinnen, mit denen sich geschützte DVDs abspielen (und damit zwangsläufig auch duplizieren) lassen. Je nach Land ist die Rechtslage hier unterschiedlich und bei einer Linux-Distribution steht nicht unbedingt "Achtung: In Deutschland verboten" drauf.

Hab ich dieses Horrorszenario vielleicht zu weit hergeholt? Ich hoffe es.

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pema1983 violetta7388 „Hallo Forum, ein vernünftiges Arbeitsverhältnis setzt insbes. auf...“
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Hallo violetta

Hallo Forum,

ein vernünftiges Arbeitsverhältnis setzt insbes. auf gegenseitiges Vertrauen, aber das scheint bei einigen Arbeitgebern mittlerweile verloren gegangen zu sein!


Worauf beziehst Du Dich hier? Eigene Erfahrungen?

Bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird heute versucht den neuen Mitarbeiter ordentlich auszuspionieren.

Falls Du hier das "ausspionieren" über das Internet meinst, gebe ich Dir recht. Aber das ist etwas, was das Web 2.0 mit sich bringt, nämlich die totale Verknüpfung mit allem möglichen, wenn man sich hier nicht vorsieht.

Klar, wer unvorsichtig ist, und sich bei "Hinz und Kunz" anmeldet und seine Daten und/oder Bilder etc. hinterläßt, der darf sich nicht wundern, wenn ihm das bei einem Vorstellungsgespräch auch schon einmal zum Nachteil gereichen kann. Denn so blauäugig kann man heutzutage nicht (mehr) sein, davon auszugehen, daß die heutigen Personalchefs die modernen Mittel der Technik nicht kennen würden und dann nicht nutzen.

Ob das in jedem Fall immer gut und richtig ist und korrekt abläuft, steht auf einem anderen Blatt, aber manche Dinge kann man nicht aufhalten, man muß sich mit ihnen "arrangieren". Und wenn dazu gehört, daß man im I-net vorsichtig sein muß, und zwar generell, wenn man nicht irgendwann eingestellte Bilder "aufs Butterbrot geschmiert" bekommen möchte, dann ist das eben so, und es nützt nichts, sich darüber zu echauffieren, daß es so ist.

Durch Ausspionieren der Mitarbeiter, ganz gleich auf welcher Ebene, ist Vertrauen auf jeden Fall nicht wieder herzustellen. Ich möchte für keines dieser Unternehmen tätig sein!!! Lidl. Schlecker, Telekom, DBahn etc. zeigen nur zu deutlich wie es falsch gemacht werden kann. Leider verlaufen angestrengte Prozesse gegen die Verantwortlichen zu schnell im Sande.

FullAck!

Gruß, pema

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