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News: In freiem WLAN gesurft

Hausdurchsuchung und Netbook weg

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Netbook-Nutzer hat über ein frei zugängliches WLAN gesurft und das brachte im jetzt eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung seines Netbooks. Der bizarre Vorfall rund vier Wochen zuvor: als der Betroffen im Auto sitzend mit seinem Netbook surfte, wurde er laut Bericht von schwarz-surfen.de von zwei zufällig vorbeikommenden Polizisten beobachtet.

Nach Aufnahme der Personalien war die Sache vorübergehend erledigt. Vier Wochen später wurde der Betroffene zwecks Aussage von der Polizei geladen, weigerte sich angeblich allerdings, Angaben zur Sache zu machen.

Das Amtsgericht Traunstein veranlasste daraufhin umgehend eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des Netbooks, das jetzt ausgewertet wird. Verrückt bei der Sache: bei Veranlassung des "Polizeizugriffs" war nicht klar, in welchem freien WLAN sich der Betroffene überhaupt eingeloggt hatte - und das ist aktuell wohl auch immer noch unbekannt.

Es gab also keinen "Kläger", der irgendeinen Einbruch in sein Netzwerk gemeldet hat. Es kann also durchaus sein, dass der Betroffene schlicht und ergreifend über ein offenes (eventuell sogar ein bewusst frei gegebenes WLAN) gesurft hat.

Jens Ferner, Diplom-Jurist und Betreiber von schwarz-surfen de, macht darauf aufmerksam, dass die Staatsanwaltschaften inzwischen den Tatbestand des "Schwarz-Surfens" geschaffen haben, der offiziell eigentlich gar nicht existiert. Zumindest fast nicht.

Der Diplom-Jurist berichtet auf seiner Webseite unter anderem von einer Erklärung des Amtsgerichts Wuppertal Anfang 2008. Das verkündete, dass die Nutzung ungesicherter WLANs eine Straftat darstellt.

Das Amtsgericht begründete sich mit Bezug auf den Paragraph §89 des Telekommunikationsgesetzes, der sich so nennt: "Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen". Konkret wird darin eigentlich festgelegt, dass mit "Funkanlagen" nur Nachrichten abgehört werden dürfen, die deren Inhaber für die Allgemeinheit oder einen "unbestimmten Personenkreis" freigibt.

Jens Ferner verfolgt die Sache bereits eine Weile und bittet Betroffene sich bei ihm zu melden, damit er über weitere Vorfälle berichten und zum Thema "Schwarz-Surfen" aufklären kann.

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DAR-AM Ma_neva „Tag schön, , trotzdem bist Du nicht gegen Einbruch und Einbrecher geschützt....“
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Da hast Du schon grundsätzlich recht. Und natürlich will ich auch keineswegs Diebe rechtfertigen.
Nur: wo ziehen wir die Grenze? Steht einer vor meiner Wohnung rum und klappert mit irgendeinem Schlüssel - ist das schon versuchter Diebstahl, soll die Polizei da schon eingreifen (Erfassung, Vorladung, Beschlagnahme des Schlüsselbundes ...)? Steht einer auf der Straße rum und versucht mal eben zu surfen - was auch einem Könner bei gesichertem Netzwerk nicht ganz einfach fallen sollte - reicht da nicht vielleicht eine amtliche Erfassung und ggf. Verwarnung? Oder wollte er vielleicht doch eben mal nur die nächste Zugverbindung wissen und dachte, wenn der Zugang nicht gesichert ist, dann ist es ja offenbar ein offenes Netz?
Sollte es keinen Geschädigten geben, denke ich, sollten auch keine weiteren Gelder mit Aktionen verschleudert werden. Oder einfach mal das Gerät beschlagnahmt werden. Irgenwdie fühle ich mich da nicht wohl, denn das könnte sonstwohin führen, wenn ich jeden vorsorglich amtlich belange, der vielleicht eine Straftat begangen haben könnte. Das kehrt nämlich die Beweislast um.

PS.: Ist natürlich was anderes, wenn weitere Hinweise auf eine Straftat weisen. Aber davon war im Grundartikel nichts zu lesen.

Gruß, Axel

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