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ELENA-Verfahrensgesetz

agtino / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Liebe mitsklaven,
habt ihr schon von ELENA-Verfahrensgesetz erfahren



Am 02. April 2009 ist das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 634 ff).

http://www.bfdi.bund.de/DE/Schwerpunkte/JobcardVerfahren/Artikel/ELENA.html?nn=409950

ELENA – die Chipkarte für Lohnsklaven

Pressemitteilung der Aktion Freiheit statt Angst e.V. vom 12. Januar 2010 externer Link. Aus dem Text: „… Aktion Freiheit statt Angst e.V. stellt fest: personenbezogene Daten gehören nicht in zentrale Datenbanken, sensible persönliche Daten haben in Daten­banken schon garnichts zu suchen, Verknüpfungen von persönlichen Daten mit einem "Generalschlüssel" wie der Steuer-ID bergen die Gefahr des "gläsernen Bürgers". Das ELENA Verfahren ist gefährlich und völlig unnötig, weil Aufwand und mögliche Einsparung in keinem Verhältnis stehen…“

Wissen ist Macht. Die Datenkrake ELENA

„Willkommen im Arbeitsamt der Zukunft: Berater: Das wird aber schwierig, Sie zu vermitteln, mit zwei Abmahnungen. Eigentlich werden OP-Schwestern ja gesucht, aber elf Fehltage in einem Jahr?" Frau: "Aber meine Tochter ist chronisch krank! ..." Berater: "Ja, ich weiß, mir brauchen Sie das nicht zu sagen. Und dann sind Sie seit Jahren im Betriebsrat?"…“ Bericht von Isabel Schayani und Jan Schmitt im Monitor vom 07.01.2010 – Text der Sendung und Video beim WDR

Ich hoffe das ich sehr bald auswandern kann.
v.g.

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Olaf19 hddiesel „Hallo Olaf, ZU: Toll, und wenn er nun nicht zustimmt? Entfallen dann seine...“
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Ganz genau, hddiesel - und deswegen ist es ein wenig heuchlerisch, wenn die schreiben "nur mit Ihrer Zustimmung". Das suggeriert ja immerhin, dass man die Wahl habe.

Im wirklichen Leben hat man die aber nicht, wenn ein Nein mit so deutlichen Nachteilen verbunden ist.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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