http://www.internet-law.de/2010/01/ndr-geht-gegen-gez-kritischen-blogger.html
Wie ich finde ganz intressant zu lesen, das es hier weniger um persönlichkeits Schutz geht ist stark anzunehmen.
Das meint übrigens der NDR zu solchen Klagen, an diesen Gericht:
http://www.youtube.com/watch?v=z7AaU8HzTcc
In Bezug auf den angeklagten errinert ich mich auch noch an ein Auskunftersuchen bei der GEZ, das ja jede Firma nachkommen muss nur die GEZ stellt sich quer damals hat er noch nach jemanden gesucht der sich an den Rechtstreit beteiligt um offenlegen zu können wo überlall die GEZ ihre Daten einkauft,
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Ah gaah, ah gahh, einen hab' ich noch
-eigentlich hatte ich vieles für übertrieben gehalten, solange bis ich mal eine wirklich alte Stadtchronik in den Händen hatte, schon auf Sütterlin transscribiert.
-da wurde eine Hexenfeststellung beschrieben; kurz zusammengefasst: Wasserprobe, Ende Februar, schneller Fluss, gleich hinter einem Wehr.
Geht die Bezeichnete unter war Sie keine Hexe, schwimmt Sie, ist Sie Eine und muss verbrannt werden.
Die Parallelen in der Verbohrtheit sind ja eigentlich nur noch bizarr zu nennen, als ob mehr als 500 Jahre einfach gestrichen worden sind.
Nur noch zum Würgen
mfg
ben
PS: Wahrscheinlich werden auch bald Cochlea-Implantat- und Zahnspangenträger in der Nähe von Kurzwellensendern zu Zwangszahlern, wenigstens für Radio.
Und die "bösen" Internetnutzer" die einen implantierten Herzmonitor tragen, zumindest längerwelligen Seefunk können die ja über Herzrhytmusstörungen empfangen.
Aber wehe wenn die optischen SehhilfeChips mal mehr als SW und/oder mehr als 48 x 32 Pixel anzeigen können. - Wenn das nicht mal ein modernes Rundfunkempfangsgerät ist, noch dazu direkt mit dem Gehirn verkabelt, na da müssten doch glatt doppelte Gebühren drin sein.
