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Kinder an die Macht ....

mthr / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Herzlichen Glückwunsch, Regierung, nach dem durch Parteienklüngel vorgegebenen Amtsvergabe-Geschachere, bedingt durch Quotenregelung für Parteien, haben wir jetzt eine hessische Ministerin U35.

Zum Glück war Bayern nicht zuteilungsberechtigt, sonst hätte Sepp aus Hintertupfing (11 J. Schüler - Gymnasium - Religionsnote 1 ) aufgrund dieser Qualifikation Anspruch auf ein Ministeramt.

Soviel zu Thema Wahlfreiheit bzw. "Demo"kratie.

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mthr Nachtrag zu: „Kinder an die Macht ....“
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vielleicht allgemeinverständlich, nach den derzeitigen Regeln erhalten wir die nach Parteien-Stärke proportional zugeordneten Personen als Minister zugeteilt und nicht nach Qualifikationskriterien.

Vielleicht ist das so besser zu verstehen.
(Erklärungen zu evtl. Fremdwörtern im Text erspar ich mir)

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