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Kündigung wegen Diebstahls

mthr / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Forum wurde in der letzten Zeit öfter dieses Thema über Kleindiebstähle, daraus resultierenden Kündigungen etc. diskutiert.
U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.

Nun würde mich, und sicher auch viele anderen interessieren, wer die kurz vor der Wahl aus Bundesgeldern angeschafften ca. 60.000,-- Euro teure Mont-Blanc-Füller in Verwahrung hat, welche natürlich von den Empfängern, die aus dem Amt geschieden sind, aufgrund des geltenden Rechts zurückgegeben wurden.
Übrigens, bin ich nicht mehr am Träumen, falls jemand auf die Idee kommen sollte, dies nach Lesen dieses Beitrages anzunehmen.

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Jokeman jueki „Meine Herren - schon im alten Rom gab es ein Sprichwort: Was Jupiter darf, darf...“
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Hallo.
Wer macht denn sowas? Illegale Programme nutzt doch keiner, ist doch verboten. Wo hat Bill Gates sein Geld her, wenn jeder, viele, alle, nur Raubkopien benutzt?
Tz Tz Tz keiner macht das.
Gruß Jogi

Wenn alle Politiker das täten, was sie mich könnten, käme ich den ganzen Tag nicht zum sitzen
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