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Kündigung wegen Diebstahls

mthr / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Forum wurde in der letzten Zeit öfter dieses Thema über Kleindiebstähle, daraus resultierenden Kündigungen etc. diskutiert.
U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.

Nun würde mich, und sicher auch viele anderen interessieren, wer die kurz vor der Wahl aus Bundesgeldern angeschafften ca. 60.000,-- Euro teure Mont-Blanc-Füller in Verwahrung hat, welche natürlich von den Empfängern, die aus dem Amt geschieden sind, aufgrund des geltenden Rechts zurückgegeben wurden.
Übrigens, bin ich nicht mehr am Träumen, falls jemand auf die Idee kommen sollte, dies nach Lesen dieses Beitrages anzunehmen.

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out-freyn mthr „Kündigung wegen Diebstahls“
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U.a. liegt doch, nach Rechtslage, ein Diebstahl vor, wenn ein Mitarbeiter einen Kugeschreiber des Bertriebes mit nach hause nimmt.

Kommt darauf an. Wenn der Mitarbeiter auch zu Hause für seinen Betreib arbeitet (sowas soll's ja geben), dann nicht.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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