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News: Gnadenlose Bürokratie

Windows 7 Upgrades: Microsoft verbietet saubere Neuinstallation

Michael Nickles / 45 Antworten / Flachansicht Nickles

Die verschiedenen Varianten von Windows 7 sorgen für Chaos. Vor allem die sogenannten "Upgrade"-Versionen, die voraussetzen, dass man bereits ein "älteres" Windows hat: beispielsweise Windows XP oder Windows Vista.

Im Fall von XP, kann man zwar eine Upgrade-Version kaufen und installieren, eine automatische Rübernahme von Anwendungen und Daten ist aber nicht möglich. Das geht nur im Fall eines installierten Windows Vista. Viele wollen aber keine "Übernahme" von altem Systemzeugs, sondern lieber eine komplette Frischinstallation durchführen um nicht "Altlasten" in die neue Windows 7 Installation rüberzuschleppen.

Und: Sind auf einem Rechner mit Vista viele Anwendungen installiert und die Festplatte ist groß und voll mit Daten, dann kann die Datenübernahme endlos lange dauern. Das Problem: Bei einer "preiswerteren" Upgrade-Version von Windows 7, lässt Microsoft keine Frischinstallation zu, man MUSS das alte Vista aktualisieren.

Inzwischen wurde im Internet natürlich diverse Anleitungen veröffentlicht, wie sich das austricksen lässt, auch mit einer Upgrade-Version frisch installiert werden kann. Etwas können, heißt allerdings nicht, es auch dürfen.

Microsoft hat in einem Blog-Beitrag jetzt mitgeteilt, dass die veröffentlichten Tricks zu einer sauberen Neuinstallation mit einer Upgrade-Version verboten sind!

Wer das macht, der verstößt gegen die EULA (Nutzungsbedingungen), die er mit Nutzung eines Windows 7 akzeptieren muss. Im Fall einer Upgrade-Version steht in den EULA ganz klar drinnen, dass diese Version nur über ein bereits installiertes Windows, das bereits lizenziert ist, drüberinstalliert werden darf.

Michael Nickles meint: Irrsinn. Es wäre von Microsoft schlauer gewesen, im Fall der "Upgrade-Tricks" einfach wegzugucken. Es ist - auch im Fall einer Upgrade-Version absurd - zu verlangen, dass das zuvorige System installiert sein muss.

Es sollte dicke ausreichen, dass man im Besitz eines Upgrade-berechtigten älteren Windows ist. So war das vor Vista ja auch. Im Fall einer "Neuinstallation" mit einer Upgrade-Version, musste man als Beweis halt die Setup-CD der älteren Windows-Version einlegen. Offensichtlich befürchtet Microsoft, dass dieser einfache Mechanismus viele dazu verführt, die alte Setup-CD mehrfach für Windows 7 Upgrade-Installationen zu verwenden.

Wer eine saubere Neuinstallation haben will, soll also gefälligst für eine Vollversion blechen. Und da fällt der Preisunterschied im Fall von Windows 7 Home Premium ganz schön fies aus: die Upgrade-Version kostet 120 Euro, die Vollversion 200 Euro. Hierzulande braucht das alles allerdings niemand zu jucken.

Denn hier gibt es die "System Builder Versionen" (im Fall von Home Premium 90 Euro), die Vollversionen sind. Es ist also sowieso totaler Quatsch, eine Upgrade-Version zu kaufen. Siehe dazu auch Windows 7 total - Technik, Preise, Tücken.

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Gebrannte CDs Olaf19
ROLLI9 Olaf19 „ Microsoft weiß das natürlich nicht - aber wenn du eine Upgrade-DVD einlegst,...“
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Hallo,

nun habe ich eine weitergehende Frage an Euch und ich hoffe, dass ich damit gegen keine Regel verstoße.

Bei uns im Haushalt ist folgende Situation:

1.) Das ASUS-Notebook meiner Frau ist upgradeberechtigt. Wir haben es im September gekauft und heute ist die Versandanzeige für die Upgrade-DVD gekommen.

2.) Unser Haupt-PC ist bereits mit Upgradeberechtigung auf Windows 7 umgestellt und läuft super.

3.) Mein Notebook Toshiba Satellite P300-1FC stammt von Anfang 2009 und ist somit nicht upgradeberechtigt. Hiefür habe ich eine OEM-Version erworben und mit dieser das Upgrade
auf Windows 7 durchgeführt.

Nun habe ich drei offizielle Produkt-Key`s und dann kann ich doch mit der OEM-DVD und dem jeweils zugehörigen Produkt-Key eine ev. notwendige Neuinstallation vornehmen.
Liege ich da richtig oder bewege ich mich in einer rechtlichen Grauzone?

Wäre toll, wenn ich da einen Hinweis bekommen würde, für den ich mich mal schon bedanke.

Gruß

Rolli9

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Ubuntuthread Olaf19
Windows 7 erst ab SP2 Olaf19