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Zeitarbeit und Überstunden

Olaf19 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Hatte heute gerade eine ganz interessante Unterhaltung mit einem Kollegen zum Thema Überstunden auf- und wieder abbauen, auszahlen lassen oder abbummeln. Irgendwie kamen wir dabei auch auf das Thema Zeitarbeit.

Auf den ersten Blick gelten für Zeitarbeiter diesbezüglich keine anderen Regeln als für andere Arbeitnehmer auch - Überstunden können abgefeiert oder ausgezahlt werden.

Jetzt aber wird es knifflig... und euer arbeitsrechtliches Know-How ist gefragt.

Nehmen wir einmal an, die Einsatz-Dienststelle eines ZA sagt nach ein, zwei Jahren, danke das war's, den Herrn X wollen wir hier ab morgen früh nicht mehr sehen. Dann muss die ZA-Firma fieberhaft nach einem neuen Einsatzort fahnden, denn der Arbeitnehmer bekommt ja weiterhin sein Geld, und dafür soll er etwas tun.

Was aber, wenn dieser Arbeitnehmer noch z.B. 40 Ü-Stunden auf seinem Zeitkonto hat? Werden die dann mit der Zeit verrechnet, die er untätig zuhause sitzt und auf einen neuen Einsatzort wartet? Oder bleiben die stehen?

Auf den ersten Blick scheint die erstere Variante plausibel, bei längerem Nachdenken auch wieder nicht.

Schließlich hätte der Arbeitnehmer sich diese Stunden ja beizeiten auszahlen lassen oder sie abbummeln können. Soll er nun dafür bestraft werden, dass er die Stunden gesammelt hat? Sollen andere Kollegen, die die Stunden irgendwie "verballert" haben, dafür belohnt werden?

Weiß jemand, wie das gesetzlich geregelt ist?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Olaf19 schweizer22 „Hallo Olaf, laut Arbeitsrecht ist es so, das die Zeitarbeitfirma den Mann für...“
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Danke ihr Lieben - ich habe diesen Thread jetzt als "erledigt" markiert. Mein Arbeitgeber setzt recht viele ZA-Kräfte ein, daher tauchen solche Fragen im Kollegenkreis immer wieder auf.

Dann ist es aus sich des einzelnen ZA anscheinend am besten, möglichst nicht zu viele Überstunden zu akkumulieren - wobei dann allerdings auch das Risiko steigen dürfte, dass er im Fall einer Nichtbeschäftigung sofort gekündigt wird. Wenn einer dagegen 100 Stunden gehamstert hat, könnte er 2,5 Wochen ohne Beschäftigung da stehen, ohne seiner ZA-Firma zur Last zu fallen - dann wird er evtl. nicht gleich gekündigt.

Muss also jeder selbst entscheiden, wie er sein Risiko kalkulieren will.

THX
Olaf

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