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Zeitarbeit und Überstunden

Olaf19 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Hatte heute gerade eine ganz interessante Unterhaltung mit einem Kollegen zum Thema Überstunden auf- und wieder abbauen, auszahlen lassen oder abbummeln. Irgendwie kamen wir dabei auch auf das Thema Zeitarbeit.

Auf den ersten Blick gelten für Zeitarbeiter diesbezüglich keine anderen Regeln als für andere Arbeitnehmer auch - Überstunden können abgefeiert oder ausgezahlt werden.

Jetzt aber wird es knifflig... und euer arbeitsrechtliches Know-How ist gefragt.

Nehmen wir einmal an, die Einsatz-Dienststelle eines ZA sagt nach ein, zwei Jahren, danke das war's, den Herrn X wollen wir hier ab morgen früh nicht mehr sehen. Dann muss die ZA-Firma fieberhaft nach einem neuen Einsatzort fahnden, denn der Arbeitnehmer bekommt ja weiterhin sein Geld, und dafür soll er etwas tun.

Was aber, wenn dieser Arbeitnehmer noch z.B. 40 Ü-Stunden auf seinem Zeitkonto hat? Werden die dann mit der Zeit verrechnet, die er untätig zuhause sitzt und auf einen neuen Einsatzort wartet? Oder bleiben die stehen?

Auf den ersten Blick scheint die erstere Variante plausibel, bei längerem Nachdenken auch wieder nicht.

Schließlich hätte der Arbeitnehmer sich diese Stunden ja beizeiten auszahlen lassen oder sie abbummeln können. Soll er nun dafür bestraft werden, dass er die Stunden gesammelt hat? Sollen andere Kollegen, die die Stunden irgendwie "verballert" haben, dafür belohnt werden?

Weiß jemand, wie das gesetzlich geregelt ist?

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Turbo Lover Olaf19 „Zeitarbeit und Überstunden“
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Wie es gesetzlich geregelt ist: zero Ahnung!

Praktisch habe ich es erlebt, dass ich erst mit Verlassen des Unternehmens, also der Zeitarbeitsfrima, die Überstunden ausgezahlt bekommen hatte. Vorher war es unmöglich sie abzubauen oder sie ausbezahlen zu lassen. Minusstunden wurden allerdings auch erst mit dem Verlassen des Unternehmens verrechnet.

TL

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