Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?

Stehlampe / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Ich habe am 28. Sept bei einem Ebay-Händler ein Handy für etwas mehr als 300 Euro gekauft. Geld habe ich gleich überwiesen und die Ware auch schnell bekommen. Da das Handy "wie Neu + OVP" angepriesen wurde, war ich doch sehr erschrocken darüber, was ich da zu Hause auspacken durfte. Schon beim ersten Anblick des Handys wollte keine so rechte Freude aufkommen und bei genauerer Betrachtung musste ich feststellen, dass das Handy alles andere als "wie neu" war:
-Abnutzungserscheinungen am Akkudeckel.
-An der Kante oben links eine ziemliche Schramme(vermutlich mal runtergefallen).
-Auf dem Display zwei Folien. Die obere liess sich leicht ablösen, die darunter überhaupt nicht. Ausserdem ungenau beklebt und Fusseln zwischen Display und Display-Folie.
-Schweissablagerungen auf der Tastatur und auch Gebrauchsspuren.
-Der Schlitten (Sliderhandy) schon ziemlich locker.

Daraufhin dem Händler via Mail geschrieben, dass ich es als ziemlich dreist empfinde, solch ein Handy als neuwertig zu bezeichnen und angekündigt, dass ich das Handy sofort via DSL zurückschicke.

Als Antwortmail kam dann die Aussage, dass er das bezüglich des Zustands des Handys anders sehe, das Geld aber bald rückerstatte, sobald er das Handy in "ungebrauchtem Zustand" zurückbekommen hat. Dann liess er noch durchklingen, dass es auch Leute gäbe, die sich nur Sachen zuschicken lassen, um sich am Zubehör zu bedienen und die Ware dann zurück schicken.

Ca. 2-3 Tage, nachdem das Handy beim Händler eingetroffen war, bekam ich via Mail das Ok für die Rückerstattung unter der Begingung, dass ich einer Aufhebung der Transaktion zustimmen würde.

Ich fragte dann zurück, wann ich denn nach einer erteilten Zustimmung mein Geld überwiesen bekomme, worauf ich keine Antwort erhielt und nach zwei Tagen den Händler negativ bewertete.

Daraufhin dann wieder eine Mail vom Händler (O-Ton):

Hallo,

das ist ja wirklich peinlich, haben Sie es so nötig Ihre traurigen Agressionen mit derartigen Lügen abzureagieren ???

Sie haben wirklich mein Mitgefühl, lassen Sie sich helfen !!


Als Kommentar zu meiner Bewertung gab der Verkäufer an, dass er "lediglich einen Kratzer übersehen hätte und die Rückerstattung sofort erfolgt sei!".

Hihi, sehe gerade, dass der Händler aus gleichem Grund nochmal negativ bewertet wurde und auch da wieder "Rückzahlung sofort erfolg!" ;-)

Achso, meine Frage:

Inzwischen habe ich ihm schon mehrere Mails mit Zahlungsfristen geschickt und in der letzten Mail sogar angedroht ihn gerichtlich anzumahnen und zu überprüfen, ob eine Anzeige wegen Betrugs in Frage komme.

Vor einer Woche hat er mir wieder eine Mail geschickt und geschrieben, dass ich ihn ruhig abmahnen und anzeigen könne, aber ohne Kontoverbindung könne er mir eben nichts überweisen.

Ich habe ihm dann gleich die Kontodaten gefaxt und gebeten, umgehend zu überweisen, damit beiden Seiten eine juristische Auseinandersetzung erspart bleibt.

Wie würdet ihr nun weiter verfahren? Habe irgendwie so meine Zweifel, dass er das Geld ohne weiteren Druck überweist.



don_carlo Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Hallo, Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch kein hundertprozentiger Beweis. Was willst Du beweisen wenn der Gegner behaubtet, dass ein leeres Blatt Papier drin gesteckt hat und vorträgt, dass er geglaubt habe, vera... worden zu sein. Der Postbote hinterlässt ein Benachritigungszettel, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und wenn dieser es darauf anlegt, hat er die Benachrichtigung nicht erhalten.
Diese Brüder tricksen doch mit Allem. Das sicherste ist, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ist aber eine zeit- und kostspielige Sache und die Kosten kann man nicht geltend machen wenn zu vor nicht der übliche Weg gagangen wurde. Ich würde ganz normal eine Frist setzen, ohne wenn und aber und danach einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Wenn nicht widersprochen wird besitze ich einen vollstrckbaren Titel.
Ich habe in fast 10 jähriger eBay manches erlebt. Paket mit Zeitungen bekommen. Die Nachforschung ergab eine Gleisbaufirma. Der Absender konnte nie ermittelt werden. Wegen 10 Euro macht man sich keine Flecken ins Hemd. Eine Handelsgesellschaft hat zweimal gepostet, dass die Ware rausgegangen sei, ich solle nochmals mitteilen was ich bestellt hätte und das Ende vom Lied war nach etlichen Wochen eine Mitteilung, ich solle meine Forderung bei dem Konkursverwalter anmelden.
Ich habe mir vorgenommen sofort tätig zu werden. Ich habe mir dieserhalb auch eine negative Bewertung eingefangen und es hat über ein Jahr gedauert bis eBay diese Bewertung gelöscht hat. Bewertung war: "einfach schlecht".
Ein ganz grosses Übel war doch auch, auch bei sogenannte Händler, Artikel 1,00 EURO Porto 10,00 EURO und hat man zwei gleiche Artikel bestellt, dann das Doppelte. Es lies sich Versandmässig nicht anders machen.
Also, der schnellste und sicherste Weg: "Mahnbescheid" da brauche ich nichts mit Fristen. Das Gericht prüft nichts, ob berechtigt oder nicht. Die Partei kann ja widersprechen, daür wird auch ein Vordruck mitgeschickt zum Ausfüllen.