Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

News: Neues Gerichtsurteil

Langsame Internetgeschwindigkeit ist Kündigungsgrund

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Das AG Fürth (Urt. v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08) hat entschieden, dass ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über einen DSL 6.000-Zugang hat, den Vertrag fristlos kündigen kann, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.

Vollständiger Bericht hier: http://www.dr-bahr.com/news/langsame-dsl-geschwindigkeit-ist-ausserordentlicher-kuendigungsgrund.html

Interessant ist vor allen Dingen dieser Satz: Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsahen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten.

Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.

Meine Meinung: So ein Urteil war lange fällig!

Gruß
K.-H.^

Hinweis: Vielen Dank dem Verfasser der News. Diese News stammt von einem Nickles.de-Teilnehmer. Die Nickles.de Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit dieser News.

Bei Nickles.de kann übrigens jeder mitmachen und News schreiben. Aktuell befindet sich dieser Mechanismus noch im Alpha-Stadium.

Wer eine News schreiben mag, kann das einfach in einem passenden Nickles-Forum tun. Danach einfach eine Mail an mn@nickles.de mit Betreff "News für Nickles.de" schicken und den Link zum Foren-Beitrag mitteilen, damit er als News für die Startseite freigeschaltet werden kann.

Hinweis: Vielen Dank an gelöscht_84526 für das Verfassen der News. Diese News stammt von einem Nickles.de-Teilnehmer. Die Nickles.de Redaktion übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit dieser News.

Bei Nickles.de kann übrigens jeder mitmachen und News schreiben. Dazu wird einfach in einem Forum ein neues Thema begonnen und im Editor die Option "News" gewählt.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 nettineu „Nein sinnlos ist das nicht, denn in vielen Paketen werden manche...“
Optionen

Gut, das mag sein, dass es in Angebotspaketen mit höherer Bandbreite noch weitere Zusatzleistungen gibt. Deswegen wird eine Differenzierung nach Bandbreiten aber nicht mehr sinnvoll, das ist dann eher, mit Verlaub gesagt, Kundenverdummung.

Dann soll man das Angebot vereinfachen und nur noch "Leistungsfenster" angeben, z.B. min. 10, max 16 MBit/sec o.ä.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
bei Antwort benachrichtigen