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News: Contra Nepp

USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz

Markus Klümper / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo!

Ich habe ein sehr ärgerliches Problem. Ich habe schon etliche USB-Festplatten in Gebrauch gehabt, quer durch alle Preislagen. Probleme gab es eigentlich nie, und nun verreckt mir ausgerechnet der Controller meiner Freecom-Platte. Die einzige die noch teurer war als meine Trekstor (die 100% läuft!!!).

Nun habe ich die SATA-Platte herausgebaut um an meine Daten zu kommen, was auch problemlos gelang. Dabei habe ich bewußt ein Garantiesiegel zerstört, da mir die Daten wesentlich wichtiger waren. Nun habe ich ja noch Gewährleistung auf das Teil, die mir natürlich verweigert wird. Ich habe allerdings argumentiert, daß ich selbst. Servicetechniker bin und eindeutig qualifiziert bin, zur Datenrettung ein solches Gehäuse zu zerlegen. Ist zwar meine eigene, aber es könnte ja auch die Platte eines Kunden sein, die ggf. nicht durch die Gegend geschickt werden soll. Ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.

Ergebnis: Arroganter und unfreundlicher Supporter erklärt mir, Ersatzteile gäbe es nicht, nachdem ich auch nachgefragt hab ob ich auch ohne Garantie die nötigen Teile bekommen könne.

Nun meine Frage: Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Kann bei einer USB-Festplatte die Gewährleistung verweigert werden, wenn entsprechende Siegel zerbrochen sind? Afaik gab es doch immer mal wieder Gerichtsurteile, die dem Kunden rechtgaben, wenn sie ihr Gerät zwar geöffnet hatten, aber nichts beschädigt hatten, sowie andere Urteile, die solche Versiegelungen entkräftet hatten, wenn es sich um Geräte handelt, an denen der geschickte Kunde selbst was tauschen kann. Das trifft ja nun nicht nur bei kompletten PCs zu, sondern meiner Meinung nach auch auf USB-Gehäuse.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kennt jemand da entsprechende Urteile? Gibts in diesen Punkten noch Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie? Letztere darf der Hersteller ja nach Belieben selber bestimmen, aber Gewährleistung würde mir schon genügen. Dann muß eben der Großhändler dran glauben!

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Mal nen Anwalt fragen. peterson
Vielleicht so ... rill
Alibaba geisterjaeger „Hallo, als selbständiger Service-Techniker bist Du evtl. laut Handwerkskammer...“
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Grüss Dich !
Du hast hier jetzt eine Menge gut begründeter Fakten Für und Wider erhalten. Zusammengefasst bist Du aber an dem Punkt, an dem Du entscheiden musst, den Rechtsweg zu beschreiten, nachdem Du Dich rein-verbal mit der Firma nicht einigen konntest. Unabhängig von dem Thema Rechtslage-für-oder-gegen-Dich stehst Du nun vor dem nächsten, völlig anderen, Problem: Der Streitwert. Auch das wurde schon plausibel erörtert. Falls Du also nicht einen guten Kumpel hast, der RA ist und es für Dich übernimmt, bräuchtest Du einen Anwalt, der gerne oder aus Interesse derartige Fälle durchkämpft, sprich einen Idealisten. Denn ich nehme mal an, dass Du nicht bereit bist, den Herren Juristen durch ein nicht unerhebliches Sümmchen die Geschichte schmackhaft zu machen.

Ab hier solltest Du erstens gewillt sein, das durchzuziehen, und zweitens einen RA haben oder zu finden glauben. Und, ist das so ? Wenn nicht, bleibt Dir nur die pers. Art des Umgangs mit der weiteren Geschäftsbeziehung zu dieser Firma, also trotziges "Nie mehr !" oder "Business as usual".

Viel Glück

Alibaba

Meinung zum Recht Tuxus