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Garantie vom Originallieferant nach EBay-Verkauf?

Mdl / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Eine eher juristische Frage eines Nicht-Juristen...
Super wären natürlich Antworten mit Angabe einer Quelle (BGH oder so was...)

Wenn ich bei EBay einen Kauf tätige, bei dem wie allgemein üblich ist die Garantie gegenüber dem Privatverkäufer P ausgeschlossen ist, P das Gerät aber mit 24 Monaten Garantie regulär auf Rechnung bei einem gewerblichen Verkäufer V gekauft hat, geht die Restgarantie dann auf mich über?

Mit anderen Worten kann der ursprüngliche Verkäufer V mir die Restgarantie verwehren mit dem Argument, dass ich die Ware ja nicht bei ihm gekauft habe (sondern P)?

Falls ja, reicht es aus, erst wenn sich V stur stellt, die Garantieabwicklung über P laufen zu lassen, oder kann sich V dann immer noch stur stellen und sich darauf berufen, dass das Gerät ja jetzt P gar nicht mehr gehört?

(Ich würde P gerne möglichst wenig damit belasten. Neben dem Aufwand kostet es ja schließlich auch doppelte Versandkosten: ich -> P -> V -> P -> ich)

Vielen Dank,

Mdl

peterson Mdl „Garantie vom Originallieferant nach EBay-Verkauf?“
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Es gibt keine Vorschrift für eine Garantie.
Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers.
Hat ein Gerät Garantie, dann kann man die Garantei bei einem Hersteller nach dessen AGB einfordern: zB. nur mit Kaufbeleg.

Dann gibt es den Begriff "Gewährleistung". Der richtige Ausdruck dafür ist Sachmängelhaftung. Und dieses ist im Gesetz festgeschrieben.
2 Jahre bei Neuware, 1 Jahr bei Gebrauchtwaren, wenn bei einem gewerblichen Händler gekauft. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen --> Gesetz lesen.
Ein Privatverkäufer schließt die Sachmängelhaftung in der Regel aus.

Rechtsberatung! peterson