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News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

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gerhard38 Crazy Eye „nein, es deckt sich nicht unbedingt mit den was das gesetzt will Piratebay hat...“
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Ebenso könnte man einen rechten Richter nehmen der Ausländer eher verurteilt ... Das ist befangenheit..
Wenn du einen linken Richter nimmst, der Ausländer eher freispricht - der ist dann weniger befangen?

Es wird bei einer derartigen großzügigen Definition von "Befangenheit" schwer werden, irgend einen "unbefangenen" Richter in irgend einer Angelegenheit zu finden.

Selbst wenn der Richter seinen Ermessensspielraum ausnützt - genau den sieht das Gesetz vor. Mein persönlicher Eindruck ist, dass sich die Piraten alles andere als "reuig" gezeigt haben. Warum sollte dann der Richter besonders mildernde Umstände gelten lassen? Jedenfalls könnte es ja auch zu denken geben, dass das Urteil durch alle Instanzen gehalten hat: das heißt, die früheren Freisprüche in "ähnlichen" Fällen wurden offensichtlich nicht als Präzendenzfälle angesehen.

Worum geht es jetzt überhaupt noch: Um die Verurteilung an sich oder das Strafausmaß?

Gruß, Gerhard
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