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News: Berufung abgelehnt

Pirate Bay Betreiber hoffen auf Gerichtshof für Menschenrechte

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Nach Ende des Prozesses gegen die Betreiber der Torrent-Seite "The Pirate Bay" wurde bekannt, dass der Richter vermutlich befangen war (siehe Pirate-Bay-Prozess voraussichtlich ungültig), Anhänger der Piraten sprachen von einem Justizskandal.

Anfang Juni wurde die Sache vom obersten Gerichtshof in Schweden untersucht (siehe Pirate Bay Richter war angeblich nicht befangen). Die Forderung der Piraten-Anwälte, den Prozess wegen Befangenheit des Richters zu wiederholen, lief jetzt endgültig ins Leere. Das Oberlandesgericht hat den Prozess für gültig erklärt.

Vom Tisch ist die Sache dennoch nicht: angeblich war auch der Richter befangen, der über die Befangenheit seines Kollegen entscheiden musste. Die Betreiber von "The Pirate Bay" haben jetzt angekündigt mit der Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Überhaupt wird es über den Pirate-Bay-Prozess sicherlich noch jede Menge zu berichten geben.

Denn: sowohl die Angeklagten und Verurteilten als auch die Kläger haben gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. Der Medienindustrie ist der Schadensersatz in Höhe von rund 2,75 Millionen Euro nicht hoch genug, die Piraten plädieren unverändert auf unschuldig.

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gerhard38 Crazy Eye „Kläger und verteidiger sind natürlich befangen und das ist auch gut so, das...“
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Und hier war der Fall eigentlich recht eindeutig, da der richter in Verschiedenen Organisationen war die für eine verschärfung des Urheberrechts und die verfolgung von Piratebay nutzer waren(und natürlich ähnlichen angeboten)..
Ich versuche es einmal nüchtern zu betrachten:
Da ist ein Richter, der sich halbwegs mit dem Gesetzt auskennt. Es stößt ihm übel auf, dass Eigentumsdelikte geahndet werden, Urheberrechtsverletzungen, obwohl ebenso gesetzlich sanktioniert, so gut wie nicht verfolgt werden. Er hält das für einen Übelstand, der abzustellen ist. Er findet Leute, die genauso denken wie er, und schließt sich so einer Gruppierung an oder gründet sogar selbst so einen "Verein zur Wahrung der Urheberrechte". Der Vereinszweck ist genau das, was das Gesetz vorsieht und was auch Aufgabe der Rechtssprechung sein müsste - sowohl nach Sicht der Legislative als auch nach Sicht des Richters. (Zum Vergleich: Die Gleichstellung von Frau und Mann ist auch gesetzlich verankert, dennoch gibt es Vereine, denen es ein Anliegen ist, Verstöße gegen diesen Gleichheitsgrundsatz aufzuzeigen, weil sie der Meinung sind, dass das Gesetz nicht ausreichend Eingang in den Alltag findet). Ist der Richter jetzt "befangen", weil er genau so einen Prozess zu leiten hat, wo es um Urheberrechtsverletzungen geht? Das "persönliche Interesse", das man ihm vorwerfen könnte, deckt sich doch genau mit dem, was der Gesetzgeber will und wozu er als Richter verpflichtet ist! Dass in dem Verein auch Mitglieder waren, die ein wirtschaftliches Interesse am Urheberrecht haben, kann man ja dem Richter schwer zum Vorwurf machen, es sei denn, diese hätten dem Richter irgend eine Art von "Belohnung" versprochen, wenn er ein "Gefälligkeitsurteil" fällt (siehe Behauptung von AudioSlave89 weiter oben).

Außerdem ist der Fall ja schon bis zum obersten Gerichtshof gegangen - die sind allesamt befangen und bestochen?

Gruß, Gerhard
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